Schuckerthöfe

Schriftliche Anfrage IX/0013

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Sind dem Bezirksamt die konkreten Pläne des Investors zur Umgestaltung der Schuckerthöfe bekannt und, wenn ja, wie ist der Stand der Planungen?

  2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass auf dem Gelände der Schuckerthöfe eine Tiefgarage mit 100 PKW-Stellplätzen geplant ist und die Zufahrt der Tiefgarage durch ein Wohngebiet über die einspurige Herkomerstraße erfolgen soll?
    Wie beurteilt das Bezirksamt diese Planungen und sieht es Alternativen, z. B. über die Straße Am Treptower Park zur geplanten Tiefgaragenzufahrt?

Gestellt von Uwe Doering am 29.11.2021

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick am 15.12.2021:

Zu 1.:
Für die Schuckerthöfe (Am Treptower Park 28) wurde ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestellt (Eingang 05.11.2021). Der Antrag betrifft den Umbau und die Nutzungsänderung. Die Fläche der Halle E soll neu aufgeteilt und künftig für Gastronomie (Erdgeschoss) und als Büroräume (Obergeschosse) genutzt werden. Die Räume sollen öffentlich zugänglich sein. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung befindet sich aktuell in Bearbeitung. Wie der Antrag beschieden wird, ist noch offen.

Darüber hinaus wurde 2019 eine Baugenehmigung für die Nutzung der Halle E als Bürogebäude erteilt. Bei dieser Planung ist keine öffentliche Zugänglichkeit vorgesehen. Für diese Baugenehmigung wurde eine Verlängerung beantragt und bewilligt, sodass diese noch immer gültig ist und genutzt werden kann.

Weiter wurde 2019 ein Vorbescheid aus dem Jahr 2019 zum Neubau von fünf Gewerbegebäuden erteilt. Dieser Vorbescheid wurde ebenfalls verlängert und kann noch genutzt werden.

Am 03.08.2021 wurde ein Vorbescheidsantrag für die Errichtung von fünf gewerblich genutzten Gebäuden eingereicht. Dieser Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids wurde noch nicht beschieden, die planungsrechtliche Zulässigkeit wurde jedoch bereits festgestellt.

Welche der Nutzungen von der Bauherrenschaft präferiert wird und welche Planungen umgesetzt werden sollen, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

Zu 2.:
Die Frage zur Genehmigungsfähigkeit einer Tiefgarage mit der Zufahrt von der Herkomerstraße ist Teil des oben genannten Antrags vom 03.08.2021.

Während der Bauberatung wurden Abstimmungen zur geplanten Tiefgarage und der Zufahrt mit dem Fachbereich Stadtplanung und der Unteren Denkmalschutzbehörde geführt. Es wurden sowohl die Zufahrt über die Herkomerstraße als auch über die Straße „Am Treptower Park“ besprochen. Der aktuell vorliegende Vorbescheidsantrag für die Errichtung von fünf Gewerbegebäuden beinhaltet auch eine Frage zur Möglichkeit der Errichtung der Tiefgarage und der Zufahrt über die Herkomerstraße.

Die Frage wurde vom Antragsteller so formuliert und auch vom Fachbereich Stadtplanung beantwortet, dass die Zufahrt der Tiefgarage über die Herkomerstraße möglich ist, wenn die Verträglichkeit durch ein Schall- und Verkehrsgutachten nachgewiesen wird.

Schriftliche Anfrage IX/0013

Nachfrage zur Beantwortung der SchA IX/0013 "Schuckerthöfe"

Ich frage das Bezirksamt:

Für die Verträglichkeit der geplanten Zufahrt über die Herkomerstraße zur Tiefgarage auf dem Gelände der "Schuckerthöfe" soll ein Schall- und Verkehrsgutachten erstellt werden.

  1. Wer erstellt das Gutachten bzw. wer lässt das Gutachten erstellen?

  2. Liegt das Gutachten inzwischen vor bzw. wann wird das Gutachten vorliegen?

  3. In der Beantwortung der SchA IX/0013 wird mitgeteilt, dass sowohl über die Möglichkeit der Zufahrt zur Tiefgarage über die Herkomerstraße als auch über die Straße "Am Treptower Park" gesprochen wurde. Wird auch die Möglichkeit einer Zufahrt zur Tiefgarage über die Straße "Am Treptower Park" geprüft oder wird diese Zufahrtsmöglichkeit von vornherein ausgeschlossen?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

  1. Die Beauftragung des Gutachtens erfolgt durch den Bauherrn. Die Wahl des beauftragten Büros obliegt dem Bauherrn. Das Bezirksamt hat keine Kenntnis darüber.

  2. Das Gutachten muss erst im Zuge der Einreichung eines Bauantrages vorgelegt werden. Ein Bauantrag liegt bisher nicht vor. Daher liegt auch das Gutachten dem Bezirksamt nicht vor. Ob ein Gutachten bereits beauftragt wurde bzw. wann und ob ein Bauantrag eingereicht werden soll, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

3. Von einer Tiefgaragenzufahrt von der Straße „Am Treptower Park“ wurde Abstand genommen, weil dies aus denkmalschutzrechtlicher Sicht als problematisch eingestuft wurde.

Daher wird derzeit nur noch die Zufahrt von der Herkomerstraße aus weiter verfolgt.