Umlagen

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0628 vom 24.11.2023 der Bezirksverordneten Karin Kant – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Erhebt die Serviceeinheit Personal und Finanzen Treptow-Köpenick nach Zuweisung der Globalsumme für Treptow-Köpenick vor Festlegung der Eckwerte zur Erstellung des Haushaltsplanentwurfes an die Bezirksamtsabteilungen Umlagen für die einzelnen Abteilungen des Bezirksamtes und, wenn ja:
a. Werden diese Umlagen der einzelnen Abteilungen jeweils nach gleicher Formel bzw. nach gleichem Verfahren berechnet?
b. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die jeweiligen Umlagen im Vorfeld des Eckwertebeschlusses berechnet?
c. Welche Indikatoren und/oder Sachverhalte werden dieser Berechnung für die einzelnen Bezirksamtsabteilungen zugrunde gelegt?

2. In welcher Höhe wurden in der Aufstellung des Bezirkshaushaltes 2024/2025 für die einzelnen Abteilungen Umlagen vor Festlegung der Eckwerte und Zuweisung der Produktsummenbudgets an die Bezirksamtsabteilungen erhoben?

3. Werden nach Festlegung der Eckwerte zur Erstellung des Haushaltsplanentwurfes durch die Serviceeinheit Personal und Finanzen des Bezirksamts Treptow-Köpenick nochmals Umlagen von den von der Senatsverwaltung für Finanzen zugewiesenen Produktsummenbudgets abgezogen und, wenn ja:
a. Werden die Umlagen für die einzelnen Abteilungen jeweils nach gleicher Formel bzw. nach gleichem Verfahren berechnet?
b. Welche Indikatoren und/oder Sachverhalte werden dieser Berechnung für die einzelnen Bezirksamtsabteilungen zugrunde gelegt?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Zur Ermittlung der Eckwerte erfolgt eine Rückrechnung des Produktsummenbudgets. Das Produktsummenbudget wird zunächst von der Senatsverwaltung für Finanzen anhand der KLR-Daten des vorletzten Haushaltsjahres errechnet (grundsätzlich Median mal Menge für die externen Produkte). Der Median enthält auch jeweils einen Umlagekostenanteil (z.B. für die Kosten der Abteilungsleitungen oder für die Infrastrukturkosten). Diese verumlagten Kosten anderer Bereiche müssen im Rahmen der Eckwerteberechnung diesen wieder zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechenden Bereiche benötigen die Mittel, um im neuen Haushaltsjahr ihre eigenen Kosten (die nicht unmittelbar auf Produkte gebucht werden können) zu bestreiten. Dazu werden die Umlagekosten bei den Ämtern abgezogen, auf die sie ursprünglich verumlagt wurden und anschließend den Ämtern/Bereichen als Zuschlag zugewiesen, die diese verursacht haben.
Zu 1a.
Ja, der vollständige Umlagekostenanteil wird herausgerechnet.
Zu 1b.
Eine ausdrückliche rechtliche Grundlage, die dieses Verfahren vorschreibt, gibt es nicht. Der Bezirk erhält eine Globalsumme (Art. 85 Abs. 2 Satz 1 Verfassung von Berlin). Wie die Globalsumme zu verteilen ist, ist nicht umfassend vorgegeben. Der Bezirk hat damit ein gewisses Ermessen bei der Verteilung der Globalsumme. Nur teilweise ergeben sich Vorgaben aus der Landeshaushaltsordnung, den entsprechenden Ausführungsvorschriften, den Haushaltstechnischen Richtlinien und dem Aufstellungsrundschreiben. Die oben beschriebene Ermittlung der Eckwerte verstößt gegen keine der angeführten rechtlichen Bestimmungen.
Zu 1c.
Die verumlagten Kosten anderer Bereiche werden vom erwirtschafteten Budget abgezogen. Wurden eigene Kosten ursprünglich verumlagt, erhält man die entsprechenden Beträge.

Zu 2.
Insoweit wird auf die Anlage verwiesen.

Zu 3.
Nein, die Umlagen werden nur bei der Ermittlung der Eckwerte abgezogen.

Verwandte Nachrichten