Umsetzung des Jugendfördergesetzes gemäß dem bezirklichen Jugendplan

Schriftliche Anfrage Drucksache SchA IX/0104 vom 25.03.2022 der
Bezirksverordneten Karin Kant – DIE LINKE

Ich frage das Bezirksamt:

Im Beschluss des Bezirkshaushaltsplans 2022 / 2023, Beschluss Nr. 0058/06/22 wurde unter
Anstrich d) "Im Epl. 40 (Kapitel 4010, Titel 68 406 und 68 425) sind die notwendigen Mittel zur
Umsetzung des Jugendfördergesetzes Berlin gemäß des Bezirklichen Jugendförderplans
bereitzustellen" beschlossen.
In die Entscheidungen zur Förderung der Freien Träger der Jugendarbeit nach § 11 des SGB VIII
muss der Jugendhilfeausschuss zwingend und umfassend einbezogen werden. Dies setzt ein
umfangreiches Förderverfahren voraus. Da die derzeitigen Zuwendungsbescheide bis zum
30.06.2022 befristet sind, bedarf es eines zeitnahen Startes des Förderverfahrens. Hierzu bedarf
es der notwendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung des Jugendfördergesetzes gemäß des
bezirklichen Jugendförderplans in den jeweiligen Titeln des Kapitels 4010 des
Bezirkshaushaltplans, so wie mit Beschluss Nr. 0058/06/22 beschlossen.

1. Wie stellt das Bezirksamt Treptow-Köpenick sicher, dass die im Beschluss Nr. 0058/06/22
beschlossenen finanziellen Mittel zur Umsetzung des Jugendfördergesetzes gemäß dem
bezirklichen Jugendförderplan in Höhe von 305.000,00 € rechtzeitig zum Förderverfahren
der Projekte und Einrichtungen der Jugendarbeit nach § 11 des SGB VIII den Freien
Trägern zur Verfügung stehen?

2. Wie ist das konkrete Verfahren, um die benötigten Mittel rechtzeitig zum Förderverfahren
in die Titel 68 406 und 68 425 im Kapitel 4010 einzustellen?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1. und 2.
Am 29.03.2022 wurden durch das Jugendamt zwei Anträge auf Mehrausgaben an die
Serviceeinheit (SE) Personal und Finanzen gestellt.
Für das Kapitel 4010 Titel 68406 wurden Mehrausgaben in Höhe von 105.000 € beantragt und
für das Kapitel 4010 Titel 68425 wurden Mehrausgaben in Höhe von 200.000 € beantragt.Bezirksverordnetenversammlung
Treptow-Köpenick
28. April 2022
Eingang Büro BVV2
Die Begründung für beide Titel lautet:
„Mit Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin am 17.03.2022,
Drs.Nr.: IX/0103, Beschluss Nr.: 0058/06/22 wurde unter Nr. 1 d) beschlossen, dass im
Einzelplan 40 (Kapitel 4010, Titel 68406 und 68425) die notwendigen Mittel zur Umsetzung des
Jugendfördergesetztes Berlin gemäß des bezirklichen Jugendförderplans bereitzustellen sind.
Dabei handelt es sich um insgesamt 305.000 € gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses
Treptow-Köpenick vom 09.03.2022.
80.000 € sind dafür vorgesehen, wieder mindestens die bezirklichen
Mindestausstattungsstandards anwenden zu können, die im Durchschnitt unter dem
berlineinheitlichen Fachstandard liegen.
225.000 € sind zur Umsetzung des Jugendförderplans vorgesehen. Am 01.01.2020 trat das
Jugendförder- und Beteiligungsgesetz für die Berliner Jugendarbeit in Kraft. Nach § 43a des
Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) sind die Berliner
Jugendämter sowie das Landesjugendamt verpflichtet, für die Dauer von zwei Doppelhaushalten
einen Jugendförderplan zu erstellen. Die bezirklichen Jugendförderpläne sind eigenständiger Teil
der Jugendhilfeplanung nach § 42 des AG KHJG. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsstunden
gemäß des Fachstandards.
Davon sind anteilig 105.000 € für den Titel 68406 und 200.000 € für den Titel 68425
vorgesehen.“
Die SE Personal und Finanzen informierte daraufhin, dass über die Erhöhung von Mitteln im
Haushaltsplan erst nach Beschluss des Haushaltsplans durch das Abgeordnetenhaus entschieden
werden kann.