Windenergienutzung und Flächenausweisung in Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0670 vom 17.01.2024 des Bezirksverordneten Uwe Doering – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie war das Bezirksamt bisher in die Potenzialflächenanalyse "Windenergienutzung in Berlin" vom 09. Januar 2024 oder andere Vorbereitungen zur Thematik eingebunden?

2. Kann das Bezirksamt gewährleisten, dass die nötigen Zuarbeiten vom Bezirksamt für die oben genannten FNP-Änderungsverfahren in der Kürze der Zeit umfassend zur Verfügung gestellt werden können und welche Hilfestellung durch die Senatsverwaltung wären notwendig und welche wurden zugesagt?

3. Wurden aus Sicht des Bezirksamtes alle zu berücksichtigenden Sachverhalte bei der Potenzialflächenanalyse "Windenergienutzung in Berlin" in die Bewertung einbezogen, welche Sachverhalte fehlen und wo vertritt das Bezirksamt andere Einschätzungen?

4. Welche Konflikte sieht das Bezirksamt mit den ausgewiesenen Potenzialflächen, die über die Analyse der Senatsverwaltung hinausgehen, insbesondere in Bezug auf die bestehenden Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete, Schutz von Wäldern und Bäumen, die Auswirkung auf Flora und Fauna sowie für Anwohnende für folgende Gebiete:
a) Potenzialfläche A-XI Ortsteil Plänterwald
b) Potenzialfläche A-XII Ortsteil Köpenick
c) Potenzialfläche A-XIII Ortsteile Friedrichshagen, Rahnsdorf
d) Potenzialfläche A-XIV Ortsteil Rahnsdorf
e) Potenzialfläche A-XV Ortsteil Rahnsdorf
f) Potenzialfläche A-XVI Ortsteil Müggelheim
g) Potenzialfläche A-XVII Ortsteil Schmöckwitz
h) Potenzialfläche A-XVIII Ortsteil Köpenick
i) Potenzialfläche A-XIX Ortsteil Köpenick
j) Potenzialfläche A-XX Ortsteil Köpenick

5. Welche Konflikte sieht das Bezirksamt mit den ausgewiesenen potenziellen Einzelanlagenstandorten, die über die Analyse der Senatsverwaltung hinausgehen, insbesondere in Bezug auf die bestehenden Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete, Schutz von Wäldern und Bäumen, die Auswirkung auf Flora und Fauna sowie für Anwohnende für folgende Gebiete:
a) B(b)-III Köpenicker Chaussee
b) B(b)-VII Wasserwerk Wuhlheide
c) B(b)-IX Johannisthal/Groß-Berliner Damm
d) B(b)-VIII Grünau, altes Betonwerk


6. Ab welcher Konfliktrisikobewertung sieht das Bezirksamt die Realisierung einer Windkraftanlage als ausgeschlossen an?

7. Bei welchen der in Frage 4 und 5 genannten Standorte sieht das Bezirksamt eine Umsetzung der Planung als realistisch an und unterstützt diese gegebenenfalls?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Bei der vorliegenden Flächenpotenzialanalyse „Windenergienutzung in Berlin“ vom 9. Januar 2024 gab es bisher keine Beteiligung der Bezirke; diese war auch seitens der zuständigen Senatsabteilungen nicht vorgesehen. Es erfolgte im Wesentlichen lediglich im Hinblick auf die aus dem Windenergieflächengesetz (WindBG) erwachsenden Verpflichtungen für das Land Berlin eine Information zum beabsichtigten Vorgehen bzw. der Verantwortlichkeit durch den Senat.

Zu 2.
Die Federführung bei Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren liegt bei der Senatverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW I B), die das Verfahren und die im Vorfeld relevanten Beteiligungschritte auch in Bezug auf fachliche Belange steuert. Im Vorfeld dazu finden für die Bezirke Informationsveranstaltungen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) zu der Thematik statt.

Zu 3.
Das Bezirkamt war bei der Erstellung der Windpotenzialstudie nicht einbezogen, daher kann nicht abschließend eingeschätzt werden, ob alle Sachverhalte im Erarbeitungsprozess berücksichtigt wurden. Eine gründliche Befassung mit der Thematik erfolgte im Rahmen der Studie hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Aspekte seitens der Obersten Naturschutzbehörde (ONB). Die Potenzialflächenanalyse zeigt, dass sich die ONB umfassend mit der Potenzialanalyse auseinandergesetzt und ihre Hinweise dort eingespeist hat. Die für Treptow-Köpenick ausgewiesenen Potenzialflächen entfalten einige Wirkkraft hinsichtlich naturschutzfachlicher und rechtlicher Punkte. Diese sind in dem nunmehr folgenden Austausch zwischen Bezirken und Senat weiter abzustimmen.

Zu 4. und 5.
Die Konfliktrisikowerte in der Windpotenzialstudie zeigen, dass die ausgewiesenen Flächen hohe bis sehr hohe Konflikte mit anderen Belangen auslösen. Konflikte, welche über die bereits in derAnalyse genannten Belange hinausgehen, sind in diesem Stadium aus Sicht des Bezirksamtes nicht erkennbar. Ggf. sind im weiteren Verfahren die Anforderungen an eine mögliche Störfall-Thematik (BimSchG) zu erfassen.

Zu 6.
Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist nicht möglich, da jeder Standort einer Einzelfallprüfung im geplanten Flächennutzungsplanverfahren und in einem Genehmigungsverfahren unterzogen werden muss. Die Abwägung der unterschiedlichen Belange und daraus hervorgehenden Konflikte obliegt der Senatsverwaltung innerhalb des
Flächennutzungsplanverfahrens. Der Bezirk wird im Rahmen des Verfahrens offiziell Stellung nehmen. Grundlage für die Studie ist die Pflicht, ausreichend Gebiete für die Nutzung von erneuerbaren Energien auszuweisen. Dabei sollen jedoch Standorte ausgenommen sein, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das ist insofern relevant, da der beschleunigte Ausbau speziell der Windenergie über das Windenergieflächenbedarfsgesetz im Vorfeld des Inkrafttretens der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) nur möglich ist, wenn die Auswirkungen nicht Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete oder Nationalparks betreffen.
Damit ist dem Biotop- und Artenschutz eine besondere Position eingeräumt, insbesondere, wenn hier sogenannten „Dichtezentren“ bestehen. Im Hinblick auf die Komplexität der Bewertung und die besondere Wichtung, die durch die Studie zugunsten von Wald und insgesamt bezüglich Artenschutz besteht, würde die Realisierung von Windkraftanlagen, v.a. für Standorte mit Überlagerung beider Themenfelder, im Konflikt mit dieser Zielsetzung stehen. Im Wesentlichen betrifft das jedoch überwiegend Standorte der Kategorie 6.

Zu 7.
Eine Aussage hierzu kann erst nach ausreichender Recherche und nach der vorgesehenen Abstimmung mit den Senatsverwaltungen und den jeweiligen Fachämtern erfolgen.

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