Zusagen einhalten – Hauptstadtzulage auch für freie Träger

Antrag, interfraktionell mit SPD und B'90Grüne


Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die im neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) tarifierte Hauptstadtzulage zukünftig auch für die Beschäftigen der freien Träger gilt.

Begründung:
Mit dem neuen TV-L wurde die Hauptstadtzulage tarifiert. Allerdings gilt dieser nur für Beschäftige des Landes Berlin und nicht für Mitarbeitende der Freien Träger, welche insbesondere in den sozialen Berufen, wie bspw. Jugendfreizeiteinrichtungen und Kindertagesstätten beschäftigt sind. Noch kurz vor Jahreswechsel wurde von Seiten der Finanz- und Sozialverwaltung bestätigt, dass es die Hauptstadtzulage auch für die freien Träger geben und sogar rückwirkend gelten soll. Der Rückzieher der Senatsverwaltung für Finanzen ist deshalb ein großer Vertrauensbruch.
Denn die freien Träger haben ebenfalls mit Fachkräftemangel und Fachkräfteabwanderung in besser bezahlte Institutionen zu tun. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass kein Unterschied zwischen Landesbediensteten und Mitarbeitende bei freien Trägern gemacht wird, um diese Benachteiligung endlich aufzuheben. Die Bedeutung der vielfältigen Arbeit der freien Träger muss sich, insbesondere in solchen Entscheidungen, wo es um die finanzielle Gleichberechtigung geht, widerspiegeln.

Ansprechpartner:

Philipp Wohlfeil
Fraktionsvorsitzender
wohlfeil@linksfraktion-tk.de

Drucksache: IX/0705

 

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