Zwangsversteigerung des Wohnhauses Plesserstraße 6

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0657 vom 02.01.2024 des Bezirksverordneten Uwe Doering – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt der vom zuständigen Gericht neu angesetzte Termin zur Zwangsversteigerung des Wohnhauses Plesserstraße 6 bekannt?

2. Wurde vom Bezirksamt die Anwendung des Vorkaufsrechts des zur Zwangsversteigerung anstehenden Wohnhauses geprüft und, wenn ja, zu welchem Ergebnis ist das Bezirksamt gekommen?

3. Ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Berliner Vorkaufsrecht die Anwendung des Vorkaufrechts nach Auffassung des Bezirksamtes überhaupt möglich?

4. Welche Voraussetzungen müssten zur Anwendung des Vorkaufsrechtes nach Ansicht des Bezirksamtes gegeben sein?

5. Steht das Bezirksamt mit dem Eigentümer und den Mieterinnen und Mietern des Wohnhauses Plesserstraße 6 in Kontakt bzw. im Austausch und, wenn ja, mit welchem Ziel?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Der Termin zur Zwangsversteigerung des Wohnhauses Plesser Straße 6 fand am 12. Januar 2024 statt.

Zu 2.
Da im Falle von Zwangsversteigerungen das Vorkaufsrecht ausgeschlossen ist, hat keine Vorkaufsrechtsprüfung für das Wohnhaus Plesser Straße 6 stattgefunden.

Zu 3.
Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 zur Ausübung des Vorkaufsrechts (BVerwG 4 C 1.20) können die Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten aktuell nur noch in einzelnen, besonders gelagerten Fällen ausgeübt werden.

Zu 4.
Nur wenn Missstände und/oder Mängel gemäß § 177 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB vorliegen, kann das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten ausgeübt werden, andernfalls ist es nach § 26 Nr.4 BauGB ausgeschlossen. Dies ist immer eine Einzelfallprüfung.

Zu 5.
Das Bezirksamt hat durch die vorliegende Schriftliche Anfrage Kenntnis von der Zwangsversteigerung erlangt. Daraufhin habe ich Kontakt zu den Mietenden aufgenommen und Unterstützung angeboten. Ein Kontakt zum Eigentümer fand bisher nicht statt. Die Zwangsversteigerung stand bei der Kontaktaufnahme unmittelbar bevor, sodass die Bemühungen hinsichtlich eines Gebots durch eine Genossenschaft nicht erfolgreich waren. Die Zwangsversteigerung ist auch am 12.01. nicht erfolgt. Ich stehe weiterhin mit den Mietenden in Kontakt und habe mein Unterstützungsangebot erneuert.

 

 

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