Bauvoranfrage und Bauvorentscheid für das Grundstück Tappertstraße 8 / Oberschöneweide

Schriftliche Anfrage SchA IX/0286 vom 14.11.2022 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Fraktion DIE LINKE


Ich frage das Bezirksamt:

1. Wurde für die Gewerbefläche in der Tappertstraße 8 in Oberschöneweide eine Bauvoranfrage
gestellt beziehungsweise ein Bauvorbescheid erteilt?

2. Wenn eine Bauvoranfrage gestellt wurde, wann wurde diese beantragt?

3. Wenn ein Bauvorbescheid erteilt wurde, wann wurde dieser erteilt?

4. Wenn eine Bauvoranfrage für die Gewerbefläche Tappertstraße 8 gestellt wurde
beziehungsweise ein Bauvorentscheid erteilt wurde, was wurde konkret beantragt
beziehungsweise was beinhaltet der Bauvorbescheid konkret?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1. bis 4.
Für das Grundstück Tabbertstr. 8 wurde mit Antrag vom 28.02.2022, eingegangen am
14.03.2022, zuletzt vervollständigt am 24.06.2022, ein Bauvorbescheid für die Errichtung eines
Aparthotels (Beherbergungsstätte) und einem Bürogebäude beantragt. Dieser wurde mit
Bescheid vom 23.09.2022 positiv beschieden.
Das Vorhaben umfasst die Errichtung von zwei Baukörpern. Baukörper 1 umfasst die Planung
einer Beherbergungsstätte (Aparthotel) mit einer Grundfläche von 2.106,07 m² und insgesamt
sechs Vollgeschossen bei einer maximalen Gebäudehöhe von 20 m. Innerhalb der Ebene des
sechsten Geschosses wird über eine Fläche von 1.000,30 m² eine Terrasse ausgebildet. Das
geplante Beherbergungsgewerbe umfasst 250 Gästezimmer. Des Weiteren umfasst die
Beherbergungsstätte Co-Working-Möglichkeiten, ein Fitnessstudio sowie Möglichkeiten zur
Durchführung von Firmen-Events und Tagungen.
Baukörper 2 umfasst die Planung eines Bürogebäudes mit einer Grundfläche von 1.458 m² mit
vier Vollgeschossen bei einer Gebäudehöhe von 16,90 m. Zusätzlich ist ein Technikaufbau auf
dem Dach geplant, mit dem der Baukörper eine Höhe von 19,70 m erreicht.

Die Bauvoranfrage enthielt mehrere Fragen:
1.) Ist die Errichtung des Bauteil 1 – Aparthotel (Beherbergungsstätte) und des Bauteil 2 –
Bürogebäude mit der dargestellten Grundfläche, Geschossigkeit, Gebäudehöhe und
Geschossfläche von ca. 16.795 qm gemäß Lageplan und Bauzeichnungen
planungsrechtlich zulässig?

2.) Ist eine Dachterrasse nach Süden zur Spree orientiert auf dem 4. OG des Bauteil 1,
welche vom 5. OG erschlossen wird, gemäß Bauzeichnungen planungsrechtlich zulässig?

3.) Ist die geplante Art der baulichen Nutzung des Bauteil 1 als Aparthotel
(Beherbergungsstätte) gemäß Nutzungskonzept zulässig?

4.) Ist eine bauliche Nutzung beider Bauteile als Aparthotel (Beherbergungsstätte) gemäß
Nutzungskonzept zulässig?

Die Einzelfragen wurden mit ja beantwortet.

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