Kinderarmut 2018
Schriftliche Anfrage VIII/0421
- Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Altersgruppen zwischen 0 bis unter 6, 6 bis unter 15 und 15 bis 18 Jahren lebten zum Jahresende 2015, 2016 und 2017 in Treptow-Köpenick?
- Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Altersgruppen 0 bis unter 6, 6 bis unter 15 und 15 bis 18 Jahren lebten zum Jahresende 2015, 2016 und 2017 in welchen Sozialräumen, wie viele von ihnen in Haushalten, welche Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII bezogen (bitte in absoluten Zahlen und prozentual angeben)?
- Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von den unter 2. Erfragten lebten in Haushalten alleinerziehender Elternteile (bitte absolut und prozentual angeben)?
- Gibt es Maßnahmen und Programme (Bezirk, Land, Bund), um besonders alleinerziehende Elternteile zu unterstützen und gegebenenfalls finanziell zu stärken?
- Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket lebten zum Jahresende 2015, 2016 und 2017 in Treptow-Köpenick und wie viele Anträge auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bewilligt (wenn möglich bitte diesmal nach Sozialräumen angeben)?
- Wie hoch war der Anteil der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket an den einzelnen Schulen in Treptow-Köpenick im Jahr 2015, 2016 und 2017und wie viele von ihnen erhielten Lernförderung?
- Wie viele und welche Schulen in Treptow-Köpenick erhalten derzeit zusätzliche Mittel aus dem Bonusprogramm?
- Wie werden diese Mittel aus dem Bonusprogramm verwendet, um die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen zu stärken und ihnen Chancengleichheit zu ermöglichen?
- Gibt es weitere Maßnahmen und Programme, zum Beispiel zusätzliche Erzieher- und Lehrerstunden an Kitas und Schulen, um sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zu stärken?
- Wie viele Schülerinnen und Schüler in Treptow-Köpenick erhielten 2015, 2016 und 2017 ein bezuschusstes Mittagessen?
- Wie viele Kinder erhielten nach Statistik in der Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) – Kita Leistungen für die Teilnahme am Mittagessen und an eintägigen Ausflügen in 2015, 2016 und 2017 (bitte in absoluten Zahlen und prozentual angeben)?
- Wie stellt sich das Ausgaben-IST im Rahmen der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Treptow-Köpenick in den Jahren 2015, 2016 und 2017 insgesamt, sowie je Leistung aus dem Paket, inklusive der Schulsozialarbeit und Verwaltungskosten, dar?
- Wie bewertet das Bezirksamt, auch unter Bezugnahme auf die tatsächliche Inanspruchnahme, die Leistungen für Bildung und Teilhabe im Hinblick auf deren Ziel, Kinderarmut und ihren Folgen entgegenzuwirken?
- Wie hoch ist die Zahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welche in Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch leben, die von Sanktionen des Jobcenters in 2015, 2016 und 2017 betroffen waren und welche Auswirkungen hatten diese Sanktionen auf die Kinder?
- Wie oft waren Kinder und Jugendliche in 2015, 2016 und 2017 durch Sanktionen des Jobcenters von Wohnungslosigkeit bedroht?
- Wie gut funktioniert die gegenseitige Information und die Suche nach einer gemeinsamen Lösung zwischen dem Jobcenter und dem Jugendamt, wenn Kinder und Jugendliche durch Sanktionen von Obdachlosigkeit bedroht sind?
- Gibt es ab 2015 zusätzliche sogenannte Tafeln oder vergleichbare Einrichtungen im Bezirk, welche kostenlose Lebensmittel und stark reduzierte Waren des täglichen Bedarfs an Bedürftige abgeben und wie hat sich die Nachfrage seit 2015 entwickelt und kann dieser entsprochen werden?
- Welche Projekte, Einrichtungen, Schulen und Institutionen in Treptow-Köpenick werden derzeit über die Tafel oder vergleichbare Einrichtungen beliefert?
gestellt am 26.02.2018
von Karin Kant
Das Bezirksamt antwortet am 26.03.2018
Zu Frage 1
Einwohnerinnen und Einwohner nach Altersgruppen zum
Stichtag
Einwohnerinnen und Einwohner nach Altersgruppen zum
Stichtag
Stichtag | |||
Altersgruppe | 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
0 bis unter 6 | 15.948 | 15.028 | 14.259 |
6 bis unter 15 | 18.803 | 18.271 | 17.580 |
15 bis unter 18 | 5.684 | 5.642 | 5.225 |
Zu Frage 2
Die Angaben sind den Tabellen der Anlage 1 und Anlage 2 zu entnehmen.
Zu Frage 3
Es liegen keine Daten vor, die eine Aussage darüber treffen lassen, wie viele Kinder in den entsprechenden Altersgruppen in Haushalten lebten, welche Sozialleistungen nach dem SGB II bezogen. Es kann lediglich die Zahl der leistungsberechtigten und nicht leistungsberechtigten Kinder in den entsprechenden Altersgruppen dargestellt werden. Die Daten zum Stichtag 31.12.2017 stehen noch nicht zur Verfügung.
Zu Frage 4
Allein Erziehende sind mehrheitlich Frauen (90%). Im Vergleich mit Frauen, die in einer Partnerschaft leben, sind sie einer erhöhten Belastungssituation, einem deutlich höheren Armutsrisiko und einem damit einhergehenden höheren gesundheitlichen Risiko ausgesetzt. Allein Erziehende sind, wie alle Familien, angewiesen auf eine Existenz sichernde Erwerbs-arbeit und auf eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Häufiger benötigen sie orientiert an den unterschiedlichen Bedarfslagen dafür Unterstützung.
Um die Benachteiligungen für Alleinerziehende Frauen in Treptow abzubauen, ist die Gleichstellungsbeauftragte seit 2013 bemüht, ein Netzwerk für Alleinerziehende im Bezirk zu installieren. In einigen Bezirksregionen beträgt der Anteil Alleinerziehender bis zu 76, 9 %.
Kernstück des Netzwerkes für Alleinerziehende sind sogenannte Infopoints für Alleinerziehende. Bei den Infopoints für Alleinerziehende handelt es sich um Beratungsstellen mit festen Ansprechpersonen. Die Beratung zielt auf eine schnellstmögliche Hilfe und Lösung für die jeweilige Lebenssituation und Problemlage der Hilfesuchenden ab. Die aufsuchenden Alleinerziehenden erhalten direkte Hilfe bei der Suche nach einem Kitaplatz, der Klärung ihrer finanziellen Situation, Trennungsfragen, Schuldensituation, Erziehungsprobleme sowie Hilfe bei der Suche nach Arbeit oder einem Ausbildungsplatz.
Seit Juni 2016 existiert der erste Infopoint für Alleinerziehende im Kiezklub KES, in Schöneweide. Im April 2017 konnte ein weiterer Infopoint in der Bezirksregion Altglienicke und dort im sogenannten Kosmosviertel eröffnet werden.
In diesem Jahr wird ein weiterer Infopoint für Alleinerziehende im Alten Waschhaus in der Kaulsdorferstraße 230, beim Tausendfüßler e.V. installiert.
Für die Bezirksregion Friedrichshagen, Rahnsdorf, Wilhelmshagen ist ebenfalls ein nächster Infopoint für Alleinerziehende geplant. Dazu haben bereits Gespräche mit der Stephanus Stiftung stattgefunden.
Im Ergebnis existieren in diesem Jahr 3 Infopoints für Alleinerziehende im Bezirk, als Kernstücke eines bezirklichen Netzwerkes für Alleinerziehende und ein vierter ist in Planung.
Zu Frage 5
Eine Erfassung der Anträge nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erfolgt im JC erst mit Einführung der Erfassungspflicht auf Grundlage der Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach den §§ 28, 29 SGB II und den §§ 34, 34a SGB XII (AV-BuT) vom 09.05.2017. Eine statistische Auswertung der Antragszahlen ist daher erst ab Juli 2017 möglich.
Die Antragszahlen und die Anzahl der Anspruchsberechtigten im aktuell verfügbaren Auswertungszeitraum kann der Anlage 3 entnommen werden.
Zu Frage 6
Die regionale Schulaufsicht erfasst keine statistischen Daten zu vorstehender Frage und kann daher auch keine Aussagen zum Anteil der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket an den einzelnen Schulen in Treptow-Köpenick im Jahr 2015, 2016 und 2017 treffen.
Die „Berlineinheitliche Statistik zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe“, zusammengefasst durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales weist für 2016 folgende Zahlen aus:
- Anspruchsberechtigte 6-18 Jahre in Treptow-Köpenick: 5850
- Leistungsempfänger in der Lernförderung in Treptow-Köpenick: 2128
Bei der Anzahl der Leistungsempfänger in der Lernförderung ist zu beachten, dass hier die Anzahl der an Lernförderkursen teilnehmenden Schülerinnen und Schüler je Kurs (im Quartal) dargestellt ist. Kinder, die im Quartal an mehreren Kursen teilnehmen, gehen hier doppelt ein.
Der Bericht für 2017 wird voraussichtlich im Mai 2018 zu erwarten sein.
Der Anteil der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket an den einzelnen Schulen in Treptow-Köpenick entnehmen Sie entnehmen Sie der nachstehenden Tabelle.
Schule | 2015 | 2016 | 2017 |
Wendenschloß-Schule | 33 | 33 | 32 |
Uhlenhorst-Schule | 47 | 51 | 51 |
Schule in der Köllnsichen Vorstadt | 194 | 197 | 197 |
Amtsfeld-Schule | 128 | 128 | 122 |
Müggelheimer Schule | 8 | 6 | 7 |
Edison-Schule | 127 | 149 | 180 |
Schule an der Wuhlheide | 183 | 183 | 180 |
Hauptmann-von-Köpenick-Schule | 51 | 58 | 54 |
Müggelsee-Schule | 25 | 24 | 25 |
Müggelschlößchen-Schule | 73 | 84 | 82 |
Schule an den Püttbergen | 11 | 14 | 25 |
Friedrichshagener Schule | 35 | 38 | 41 |
Grünauer Schule | 121 | 133 | 146 |
Schmöckwitzer Inselschule | 42 | 57 | 51 |
Bouché-Schule | 124 | 122 | 133 |
Schule am Heidekampgraben | 118 | 127 | 127 |
Sonnenblumen-Schule | 64 | 58 | 54 |
Schule am Ginkobaum | 69 | 69 | 63 |
Melli-Beese-Schule | 51 | 64 | 75 |
Schule an der Alten Feuerwache | 106 | 102 | 120 |
Heide-Schule | 95 | 121 | 128 |
Schule am Berg | 20 | 43 | 53 |
Schule am Pegasuseck | 165 | 183 | 197 |
Schule am Altglienicker Wasserturm | 52 | 39 | 31 |
Schule am Bentzelberg | 31 | 32 | 37 |
Schule am Mohnweg | 172 | 141 | 140 |
Kiefholz-Schule | 62 | 61 | 57 |
Schule an der Dahme | 155 | 171 | 171 |
Schule am Wildgarten | 98 | 82 | 87 |
Bölsche-Schule | 86 | 90 | 110 |
Isaac-Newton-Schule | 151 | 151 | 141 |
Hans-Grade-Schule | 70 | 76 | 82 |
Fritz-Kühn-Schule | 84 | 80 | 103 |
Sophie-Brahe-Schule | 202 | 186 | 176 |
Alexander-von-Humboldt-Schule | 41 | 53 | 50 |
Gerhart-Hauptmann-Schule | 25 | 26 | 25 |
Gebrüder Montgolfier-Schule | 39 | 60 | 69 |
Archenhold-Schule | 35 | 36 | 39 |
Anne-Frank-Schule | 55 | 70 | 78 |
Emmy-Noether-Schule | 44 | 44 | 40 |
Merian-Schule | 47 | 40 | 28 |
Anna-Seghers-Schule | 117 | 130 | 127 |
Ahorn-Schule | 77 | 67 | 58 |
Albatros-Schule | 78 | 80 | 78 |
Gesamt | 3.611 | 3.759 | 3870 |
Zu Frage 7
Zum Stichtag 20.03.2018 erfüllen 6 Schulen die Anforderungen zur Aufnahme in das Bonusprogramm der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Familie und
erhalten somit die entsprechenden Mittel:
• 09A05 Treptow-Kolleg
• 09G11 Schule am Pegasuseck
• 09G18 Schule in der Köllnischen Vorstadt
• 09S03 Albatros-Schule
• 09S04 Ahorn-Schule
• 09S06 Schule am Wildgarten
Zu Frage 8
Das Bonusprogramm bietet nachfolgende Möglichkeiten des Mitteleinsatzes, die auf die jeweilige Schule bezogen entsprechend der Zielvereinbarung zwischen Schule und Schulaufsicht eingesetzt werden, z.B.:
Sozialarbeit, u.a.
• Projekte zum sozialen Lernen, Stärken der Ich-Kompetenz, Partizipationsangebote
• Vermeidung / Reduzierung von Schuldistanz
• Mediation / Streitschlichtung / Konfliktlösungstraining für Schüler*Innen
• Projekte zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund
Lernprozesse unterstützen, u.a.
• Berufsorientierungs- und Praxisprojekte
• Projekte zur Lese- oder Sprachförderung / Medienerziehung
• Umsetzung von Konzepten zum individuellen Lernen / zur inklusiven Lernkultur
Unterrichtsentwicklung, u.a.
• Unterstützung durch Coachings und Fachkräfte für Schulentwicklung
• Fortbildung / Teambildung für Lehrkräfte, Erzieher*Innen und Sozialpädagogen*Innen
• Schaffung einer lernförderlichen Umgebung mit Differenzierungsmöglichkeiten
zusätzliche Angebote, u.a.
• Theaterprojekte
• Musikprojekte
• Bewegungs-, Sport- und Tanzprojekte
• Kunstprojekte
Sachmittel, u.a.
Zusätzliche sächliche Ausstattung, nur wenn dies aus sonstigen schulischenAusstattungsmitteln nicht ermöglicht werden kann
Zu Frage 9
Bereich Jugendamt:
Für den Kitabereich werden in der Personalverordnung zum KitaFöG Zuschläge für Kinder mit Förderbedarfen und Kinder nicht deutscher Herkunft ausgewiesen sowie Zuschläge für Kinder, die in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen und in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen gezahlt. Letzteres betrifft Kinder, die in ausgewiesenen QM-Gebieten/ MSS-Gebieten leben. Bei diesen Gebieten handelt es sich um Stadteile mit besonderem Entwicklungsbedarf.
In unserem Bezirk zählt das Kosmosviertel in Altglienicke dazu.
Laut Statistik leben in Altglienicke 2.321 Kinder von 0 - 7 Jahren. In den Kitas in Altglienicke werden derzeit 1.253 in Kinder von 0 - 7 Jahre betreut. Insgesamt sind für das Kosmos-viertel 322 Kinder (aus ISBJ-KiTa), das sind 13,87 % der in Altglienicke lebenden Kinder, ausgewiesen, die diesem QM- / MSS-Gebiet zugeordnet sind.
Der Zuschlag pro Kind und Monat beträgt 44,47 €.
Bereich Schule:
Die zusätzliche Ausstattung an Schulen ist durch die jeweiligen Verwaltungsvorschriften geregelt, die auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung veröffentlicht sind:
• Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen
• Verwaltungsvorschriften für die Zumessung der Erzieher*Innen, Sozialarbeiter*Innen, Pädagogische Unterrichtshilfen sowie Betreuer*Innen (weiteres pädagogisches Personal) an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und Internaten
Zu Frage 10
Ein bezuschusstes Mittagessen bekamen folgende Schüler*Innen:
• 2015: 725 Schüler*Innen
• 2016: 917 Schüler*Innen
• 2017: 1.073 Schüler*Innen
Zu Frage 11
2015 | 2016 | 2017 | |
Kita-Kinder | 10.761 | 11.037 | 11.533 |
KTPFL-Kinder | 236 | 224 | 214 |
Mittagessen Kinder | 340 | 319 | 334 |
3,2 % | 2,9 % | 2,9 % | |
Kitaausflüge | 59 | 56 | 44 |
0,5 % | 0,5 % | 0,4 % | |
Mittagessen KTPFL | 6 | 5 | 4 |
2,5 % | 2,2 % | 1,9 % |
monatliche Zahlen
KTPFL = Kindertagespflege
Zu Frage 12
Die tatsächlichen Ist-Ausgaben im Jobcenter sind der Anlage 4 zu entnehmen.
Zu Frage 13
Allen Kindern ist eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Voraussetzungen dafür können durch Maßnahmen geschaffen werden, die auf Nachhaltig-keit, Befähigung und Beteiligung der Zielgruppe beruhen.
Das Jugendamt setzt bereits im Zeitraum rund um die Geburt an den Familien systematische Hilfeangebote zu unterbreiten (Frühe Hilfen). Dieser soll als Interventionszeitraum zur Herstellung gesundheitlicher und sozialer Chancengleichheit genutzt werden.
Durch die institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Geburtshilfe, Jugendhilfe und Familienbildung können Angebote an alle Familien abgestimmt und die Ressourcen von Familien früh gestärkt werden.
Notwendigkeit ist eine langfristige und nachhaltige Regelung und Umsetzung mit dem Ziel, die Angebote aller relevanter Kinder- und Familienhilfeeinrichtungen, Jugendamt, Regional Sozialer Dienst, Familienberatung und der Gesundheitsdienste effizient und verbindlich aufeinander abzustimmen. Neben der Vernetzung sind aufsuchende Angebote etabliert.
Daneben setzt das Jugendamt auf Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe für alle im Bezirk lebenden Kinder zu gewährleisten. So steht mit 27 Jugendfreizeiteinrichtungen ein großes Angebot für Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Das hilft zwar nicht in erster Linie gegen die Kinderarmut an sich, verbessert aber die Möglichkeiten der Kinder, sich zu entfalten und gleiche Angebote wahrnehmen zu können, wie Gleichaltrige.
Zu Frage 14
Aufgrund der fehlenden technischen Auswertungsmöglichkeit kann die Anzahl der angefragten Betroffenen nicht benannt werden.
Zu Frage 15
Bereich Jobcenter:
Aufgrund der fehlenden technischen Auswertungsmöglichkeit kann die Anzahl der angefragten Betroffenen nicht benannt werden.
Bereich Amt für Soziales:
Diese Daten werden vom Amt für Soziales nicht statistisch erfasst.
Zu Frage 16
Es existiert eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jobcenter TreptowKöpenick und dem Bezirksamt Treptow-Köpenick, die sowohl das Sozialamt, als auch das Jugendamt betreffen und einer möglichst effektiven Zusammenarbeit für die o. g. Zielgruppe dient.
Es wurde gemäß § 69 SGB X ein Informationsübermittlungsbogen erarbeitet, der über ein verschlüsseltes Postfach an die Koordinatorin der Jugendberufsagentur weitergeleitet wird. Diese prüft die Meldung und leitet sie dann an den RSD, Krisendienst oder den entsprechend zuständigen Bereich weiter.
In der Regel sind die jungen Menschen nicht von Obdachlosigkeit bedroht, es geht eher um die Information, dass Familien nicht mitwirken, sie Sucht,- Schulden, oder weitere Probleme haben, die möglicherweise durch ein Angebot des Jugendamtes behoben werden können.
Das Jugendamt unterbreitet ein Beratungsangebot und verweist ggf. an eine Beratungsstelle oder unterstützt mit einer entsprechenden Hilfe.
Im Falle von angedrohten Räumungsklagen kann die Familie (neben dem eigenen Prüfdienst des Jobcenters), so sie im Jugendamt bekannt ist, durch die Vermittlung zum geschützten Marktsegment oder bei der Beantragung von zinslosen Darlehen unterstützt werden. In der Regel verständigen sich die zuständigen Mitarbeiter*Innen des Jugend-amtes und des Jobcenters per E-Mail darüber, ob die Familie die Angebote annimmt.
Im Rahmen der Kooperation wurde auch ein Meldebogen zum Kinderschutz entwickelt. Eine Prüfung erfolgt dann entsprechend im Krisendienst des Jugendamtes. Ggf. ist ein dann Kinderschutzverfahren einzuleiten.
Zu Frage 17
Dem Amt für Soziales sind neben den Einrichtungen der „Berliner Tafel“ keine weiteren vergleichbaren Einrichtungen bekannt.
Zu Frage 18
Hierzu liegen dem Amt für Soziales keine Informationen vor.
Die angeführten Anlagen sind folgendem Link zu entnehmen.
Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0421