Konzeptverfahren Heidekampweg 51
Schriftliche Anfrage Nr. SchA IX/0359 vom 10.02.2023 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Fraktion DIE LINKE
Ich frage das Bezirksamt:
Nachdem zum März 2023 den Garagennutzern auf dem Areal Heidekampweg 51 gekündigt wurde:
1. Welcher Zeitplan liegt dem Konzeptverfahren zum Heidekampweg 51 zu Grunde?
2. Was ist das Ziel des Konzeptverfahrens?
3. Wie wird das Areal Heidekampweg 51 zukünftig bis zur Umsetzung des Konzeptverfahrens genutzt?
4. Welche Überlegungen / Planungen gibt es zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am Konzeptverfahren?
5. Wer organisiert die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Konzeptverfahren und wie ist das Bezirksamt daran beteiligt?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Aktuell bereitet die BIM in Zusammenarbeit mit den im Steuerungsausschuss Konzeptverfahren stimmberechtigten Akteurinnen und Akteuren die Aufgabenstellung für das Konzeptverfahren, die der Wettbewerbsausschreibung zugrunde gelegt wird, vor. Es ist geplant, die Ausschreibung im Juni 2023 zu veröffentlichen (s. Anlage 1).
Zu 2.
Vor dem Hintergrund der planungsrechtlichen Grundlagen und der Lage des Grundstücks (§ 34 BauGB) soll hier primär Wohnungsbau realisiert werden. Durch den Neubau soll neben bezahlbarem Wohnraum auch ein Mehrwert für das nachbarschaftliche Umfeld geschaffen werden.
Zu 3.
Die Nutzung erfolgt auf Grundlage aktuell noch bestehender Nutzungsverhältnisse. Bei Konzeptverfahren ist aufgrund der Bebauungsverpflichtung der oder des künftigen
Erbbaunehmerin oder Erbbaurechtnehmers sicherzustellen, dass das Grundstück vertrags- und nutzungsfrei übergeben wird. Insofern hier im Vorfeld Kündigungen bestehender Mietverhältnisse erforderlich sind, müssen diese unter Berücksichtigung des Risikos eventueller Rechtsstreitigkeiten rechtzeitig erfolgen.
Zu 4. und 5.
Die BIM hat in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt die Anwohnenden beteiligt. Die zuständige Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung Treptow-Köpenick begleitet den Beteiligungsprozess und nimmt eine beratende Funktion ein. Anwohnende hatten bei dem Beteiligungsverfahren die Möglichkeit, Ideen und Anregungen zu den Themenfeldern Erdgeschossnutzung, Mobilität und Freiraumgestaltung beizusteuern (s. Anlage 2). Die Flyer wurden in der unmittelbaren Nachbarschaft verteilt (s. Anlage 3). Im Ergebnis haben sich 41 Personen beteiligt und es sind 74 Kommentare eingegangen (s. Anlagen 4 und 5). Im nächsten Schritt wird abgewogen, welche der Hinweise als Anforderungen an das künftige Nutzungskonzept in die Wettbewerbsausschreibung des Grundstücks aufgenommen werden können. Nachdem der Steuerungsausschuss Konzeptverfahren das Anforderungsprofil freigegeben hat, werden die Anwohnenden über die Entscheidungsfindung bei der Festlegung der Bewertungskriterien informiert.
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