Nachfrage zur Drs. SchA IX/0245 "Zufahrt zur Tiefgarage auf dem Areal der Schuckerthöfe"

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0614  vom 02.11.2023 des Bezirksverordneten Uwe Doering – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen bezüglich der Zufahrt zur Tiefgarage und wird die Zufahrt zur Tiefgarage über die Straße Am Treptower Park bei den Planungen nach wie vor aus denkmalschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen?

2. Mit welchem Ergebnis wurden die Varianten
a. Zufahrt zur Tiefgarage über die Einbahnstraße Herkomerstraße und Abfahrt über die Einbahnstraße Stuck- / Puderstraße
oder
b. Zufahrt zur Tiefgarage über die Einbahnstraße Puder- / Stuckstraße und Abfahrt über dieHerkomerstraße
vom Bezirksamt geprüft?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Für das Bauvorhaben Schuckert Höfe wurde der Neubau von mehreren Gebäuden D, I, L und M mit Büronutzung, einer Kindertagesstätte für 45 Kinder, zwei Gastronomieeinheiten mit 84 bzw. 81 Sitzplätzen, einem Einzelhandel mit Verkauf sowie 3 Empfangsbereichen und gemeinsamer Tiefgarage für 10 Pkw-Stellplätze sowie 5 Pkw-Stellplätzen im Außenbereich, Umbau eines Bestandsgebäudes A sowie Abbruch eines Trafohauses und eines Treppenturms, mit Baugruben-Verbau am 05.10.2023 eine Baugenehmigung erteilt.
Die Tiefgarage wurde vom Bauherren mit Zufahrt von der Herkomerstraße aus geplant und beantragt. Da öffentlich-rechtliche Belange nicht entgegenstanden, war die Zufahrt so zu genehmigen. Das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt war im Baugenehmigungsverfahren beteiligt.
Die Frage, ob eine Zufahrt zur Tiefgarage über die Straße Am Treptower Park denkmalrechtlich zulässig sei, stellte sich im Genehmigungsverfahren nicht. Wie bereits im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage IX/0095 ausgeführt, wurde eine Zufahrt zur Tiefgarage über die Straße Am Treptower Park schon im Vorfeld des Baugenehmigungsverfahrens verworfen.

Zu 2.
Eine Zufahrt zur Tiefgarage über Puderstraße/Stuckstraße und Abfahrt Herkomerstraße wurde nicht weiter vertiefend durch das Straßen- und Grünflächenamt geprüft. Geprüft wurde die Zufahrt zur Tiefgarage über die Herkomerstraße. Als sehr schmale, beidseits beparkte Anliegendenstraße
ist diese auch nur eingeschränkt eine Option. Zudem stand zu befürchten, dass der Ausbauzustand der Herkomerstraße nicht geeignet ist, um zusätzliche Verkehre über das bisherige Maß hinaus aufzunehmen. Dies betrifft auch die zur Umsetzung des Projekts notwendigen, umfangreichen Ver- und Entsorgungsverkehre im Zuge des Baugeschehens. In Abstimmung mit dem Investor erfolgte die Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme zum
gegenwärtigen Straßenzustand durch das Straßen- und Grünflächenamt. Im Ergebnis entspricht die Fahrbahn keiner zertifizierten Bauklasse gemäß den Richtlinien für den Straßenbau, sodass im Vorfeld einer Nutzung und / oder im Nachgang eine grundhafte Instandsetzung der Herkomerstraße erforderlich wird. Die dazu notwendigen Abstimmungen mit dem Investor stehen noch aus.

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