Nachfrage zur Drs. SchA IX/0614 "Zufahrt zur Tiefgarage auf dem Areal der Schuckerthöfe"

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0627 vom 22.11.2023 des Bezirksverordneten Uwe Doering – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

In der Beantwortung der SchA IX/0614 wird mitgeteilt, dass am 05.10.2023 eine Baugenehmigung u. a. für eine Tiefgarage mit 10 Pkw-Stellplätzen erteilt wurde.

1. Da ursprünglich eine Tiefgarage für 100 Pkw-Stellplätze vorgesehen war, frage ich, sind jetzt tatsächlich "nur" noch 10 Pkw-Stellplätze in der Tiefgarage sowie 5 Pkw-Stellplätze im Außenbereich vorgesehen?

2. Sollte die Baugenehmigung so erteilt worden sein, wie schätzt das Amt, angesichts der auf dem Areal der Schuckerthöfe entstehenden Räumlichkeiten für Gastronomie, Dienstleistungen und Gewerbe, die zunehmende Parkplatzsuche für Pkw im benachbarten Wohngebiet ein?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Für das Vorhaben Schuckerthöfe (Neubau von mehreren Gebäuden D, I, L und M mit Büronutzung, einer Kindertagesstätte für 45 Kinder, zwei Gastronomieeinheiten mit 84 bzw. 81 Sitzplätzen, einem Einzelhandel mit Verkauf sowie drei Empfangsbereichen und gemeinsamer Tiefgarage, Umbau eines Bestandsgebäudes A sowie Abbruch eines Trafohauses und eines Treppenturms, mit Baugruben-Verbau) werden 10 Pkw-Stellplätze inkl. 5 barrierefreie Stellplätze in der Tiefgarage sowie 5 Pkw-Stellplätze inkl. 2 barrierefreie Stellplätze in den Außenanlagen nachgewiesen. Die insgesamt nachgewiesenen 15 Pkw-Stellplätze inkl. der 7 barrierefreien Stellplätze entsprechen den bauordnungsrechtlich geforderten notwendigen Stellplätzen gemäß § 49 Abs. 1 und 2 BauO Bln i.V. AV Stellplätze Anlage 2.
Darüber hinaus sind in der Tiefgarage ca. 67 bauordnungsrechtlich nicht geforderte Pkw-Stellplätze vorgesehen. Diese sind nicht Bestandteil der Genehmigung.

Zu 2.
Mit dem 8. Gesetz zur Änderung der BauO Bln von 04.07.1997 (in Kraft ab 01.11.1997) wurde die Stellplatzpflicht in Berlin abgeschafft. Das wurde vom Abgeordnetenhaus des Landes Berlin beschlossen. Ziel dieses Beschlusses war die Verringerung des Individualverkehrs zugunsten des
ÖPNV. D.h. das Abgeordnetenhaus hat sich mit der Frage nach den Parkplätzen befasst, allerdings entschieden, die Stellplatzpflicht bei Bauvorhaben abzuschaffen. Seither hat die Bezirksverwaltung keine Rechtsgrundlage für Forderungen nach Stellplätzen. Die privaten Bauherren bauen nur so viele Stellplätze, wie sie selbst für nötig erachten. Insbesondere im vorliegenden Fall, ist davon auszugehen, dass der Parkdruck im Wohnquartier rund um die Schuckerthöfe wächst, obwohl die Situation noch vergleichsweise komfortabel ist, da sich entlang der Straße Am Treptower Park sehr viele öffentliche Stellplätze befinden.
Lediglich eine Parkraumbewirtschaftungszone mit Erwerb von Anwohnendenparkausweisen wäre eine Möglichkeit zur Unterbindung vermeidbarer Verkehre/des Parksuchverkehrs sowie der Anpassung der Funktion der Parkflächen für die verkehrlichen Bedürfnisse des Handels, Gewerbes und der Bewohner/innen. Die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Treptow-Köpenick haben 2014 mit einem Bürgerentscheid entschieden, keine Parkraumbewirtschaftung im Bezirk einzuführen.
Dieses Ergebnis wurde vom Bezirksamt Treptow-Köpenick grundsätzlich akzeptiert und beachtet. Angesichts des Bevölkerungswachstums und des zunehmenden Parkdrucks erlangte dieses Thema aber noch größere Relevanz. Das Bezirksamt war deshalb bestrebt, unter diesen veränderten Bedingungen im Rahmen einer erneuten Debatte in der Bezirksverordnetenversammlung zeitnah adäquate Lösungen zu finden. Am 09.06.2022 hat die Bezirksverordnetenversammlung mit einem Beschluss (BVV Beschluss IX/0127 - Einrichtung von Parkzonen bzw. Parkraumbewirtschaftungszonen im Rahmen der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie) aufgefordert, die Einführung einer entgeltpflichtigen Parkraumbewirtschaftung in einzelnen oder zusammenhängenden Ortsteilen in Verwirklichung der bezirklichen Nachhaltigkeitsstrategie zu prüfen. Das Bezirksamt wird diesen Prüfauftrag, vorbehaltlich der Finanzierung gern umsetzen. Dies wird daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Öffentlichkeit wird in diesem Prozess beteiligt.

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