Übergang aus der Grundschule in die Sekundarschule I

Schriftliche Anfrage Nr. SchA IX/0380 vom 09.03.2023 der BezirksverordnetenKarin Kant – Fraktion Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche Oberschulen (Sekundarschulen I) in Treptow-Köpenick nehmen Schülerinnen und Schüler aus den Willkommensklassen der Grundschulen, Klasse 6, in die 7. Klassen der Sekundarschule I auf?

2. Ist es so, dass nicht alle Oberschulen (Sekundarschulen I) in Treptow-Köpenick Schülerinnen und Schüler aus Willkommensklassen- (Übergang aus Grundschule in Oberschule) aufnehmen können / wollen / sollen und, wenn ja, mit welcher Begründung wurde so entschieden und sind individuelle Ausnahmen und die Aufnahme in eine andere Schule möglich?

3. Ist es nicht dringend notwendig, beim Übergang von der Grundschule in die Sekundarschule I die Wohnortnähe der Schülerinnen und Schüler aus den Willkommensklassen zu berücksichtigen, um ihnen das soziale Umfeld (erste Kontakte zu anderen), in welches sie sich gerade eingefunden haben, zu erhalten?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1. und 2.
Das Übergangsverfahren für Schülerinnen und Schülern aus sog. Willkommensklassen richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift Nr. 12 / 2022 - Verfahren über die Aufnahme in Jahrgangsstufe 7 bzw. 5 von Schülerinnen und Schülern aus Ersatzschulen, besonderen Lerngruppen, anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, dem Ausland und bei Unterbrechung des Schulbesuchs  vom 21.12.2022. Demnach sind Schülerinnen und Schüler aus „Willkommensklassen“, die bereits zu Anfang dieses Schuljahres in eine Regelklasse der Jahrgangsstufe 6 gewechselt sind oder so rechtzeitig während dieses Schuljahres aufgenommen wurden, dass sie benotet werden können, in das reguläre Anmeldeverfahren einzubeziehen. Es ist daher grundsätzlich möglich, sich an allen weiterführenden Schulen des Bezirkes zu bewerben und aufgenommen zu werden. Eine
Ausnahme bildet die Anna-Seghers-Schule (Gemeinschaftsschule), die aufgrund der Übergängerinnen und Übergänger aus der eigenen Grundstufe nicht am Übergangsverfahren
teilnimmt. Schülerinnen und Schüler aus „Willkommensklassen“, die erst kurzzeitig eine Regelklasse besuchen und keine Förderprognose erhalten, sind im Fall einer Übernachfrage bei der Aufnahme in Jahrgangsstufe 7 in das Verfahren für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, für Härtefälle und in das Losverfahren einzubeziehen. Soweit bei der Auswahlentscheidung nach Kriterien die Durchschnittsnote der Förderprognose oder die Notensumme zugrunde gelegt werden, können sie nicht berücksichtigt werden. Schülerinnen und Schüler, die sich nach Ablauf des Anmeldezeitraums noch in „Willkommensklassen“ befinden unabhängig davon, ob diese einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule mit Sekundarstufe I zugeordnet sind - wechseln gemäß § 17 Absatz 4 Satz 7 Sek I-VO in eine Regelklasse der Jahrgangsstufe 7, wenn die Regionale Schulaufsicht auf Vorschlag der Klassenkonferenz eine entsprechende Entscheidung über die zu besuchende Jahrgangsstufe getroffen hat. Dies ist nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens grundsätzlich nur an Schulen mit freien Plätzen möglich.

Zu 3.
Das Bezirksamt ist der Auffassung, dass eine wohnortnahe Beschulung beim Übergang in die Sekundarstufe I für alle Schülerinnen und Schüler ein maßgebliches Kriterium sein sollte. Das Bezirksamt hat hier bereits zur Sitzung vom 21.07.2022 eine Vorlage in den Rat der Bürgermeister eingebracht. Inhalt der Vorlage war, den Senat aufzufordern, das Übergangsverfahren nach § 56 (6) Schulgesetz für das Land Berlin (Sekundarstufe I) aufgrund der akuten, strukturellen Unterversorgung bereits zum Schuljahr 2023/24 anzupassen und im Erstwunschverfahren das Wohnortprinzip als vorrangiges Aufnahmekriterium bei Übernachfrage zu berücksichtigen. Das Bezirksamt hatte hierzu in der Sitzung des Ausschusses für Schule der Bezirksverordnetenversammlung vom 01.09.2022 berichtet. Der Rat der Bürgermeister hat den Senat daher mit Beschluss vom 19.01.2023 aufgfordert, die Übergangsregelung von der Grundschule zur Oberschule unter Einbeziehung der Bezirke zeitnah zu überarbeiten. Das Verfahren sollte vereinfacht, leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler sollten weniger benachteiligt und lange Fahrwege nach Möglichkeit verhindert werden.

 

 

Verwandte Nachrichten