Wohnungsbau (Nachverdichtung) durch die Wohnungsbaugesellschaft "Stadt und Land" im Areal "Johanna-Tesch-Straße / Oberspree"

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/1251

  1. Wurde von der Wohnungsbaugesellschaft "Stadt und Land" für den Bau von Wohnungen zur Nachverdichtung des Areals "Johanna-Tesch-Straße" in Oberspree eine Bauvoranfrage bzw. ein Bauantrag gestellt und, wenn ja, in welchem Umfang bzw. für wie viele Wohnungen / Wohnhäuser und, wenn nein, wie ist der Stand des Verfahrens?
  2. Wurden für den Bau der Wohnungen / Wohnhäuser bauvorbereitende Maßnahmen, wie Baumfällungen, beantragt bzw. vom Bezirksamt genehmigt und, wenn ja, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang?
  3. Welcher Flächenbedarf von derzeit vorhandenen Grünflächen ist nach Kenntnis des Bezirksamtes für die Errichtung von PKW-Stellplätzen vorgesehen?

gestellt am 04.08.2020

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 11.08.2020

Wurde von der Wohnungsbaugesellschaft "Stadt und Land" für den Bau von Wohnungen zur Nachverdichtung des Areals "Johanna-Tesch-Straße" in Oberspree eine Bauvoranfrage bzw. ein Bauantrag gestellt und, wenn ja, in welchem Umfang bzw. für wie viele Wohnungen / Wohnhäuser und, wenn nein, wie ist der Stand des Verfahrens?

Für das angefragte Areal wurde zum jetzigen Stand (7.08.2020) weder eine Bauvoranfrage noch ein Bauantrag von der Wohnungsbaugesellschaft "Stadt und Land" gestellt.

Für das Grundstück Johanna-Tesch-Straße Flurstück 8184 (entlang des Bahndamms, gegenüber 18/ 22/ 34) fand letztmalig am 7.05.2019 eine informelle fachliche Beratung zu grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeiten auf dem Grundstück statt. Eine Entwicklung des Grundstückes mit Geschosswohnungsbau ist prinzipiell denkbar, soweit die Maßgaben nach § 34 BauGB eingehalten werden.

Des Weiteren wurde auf die Beteiligung der Anwohnenden bei der Erstellung eines Konzepts zur Verlagerung der Stellplätze, die sich auf genannten Grundstück befinden, hingewiesen.

Wurden für den Bau der Wohnungen / Wohnhäuser bauvorbereitende Maßnahmen, wie Baumfällungen, beantragt bzw. vom Bezirksamt genehmigt und, wenn ja, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang?

Nein, entsprechende bauvorbereitende Maßnahmen wurden nicht beantragt und infolgedessen auch nicht genehmigt.

Welcher Flächenbedarf von derzeit vorhandenen Grünflächen ist nach Kenntnis des Bezirksamtes für die Errichtung von PKW-Stellplätzen vorgesehen?

Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1251