Wohnungsüberbauung von Supermärkten

Schriftliche Anfrage Nr. SchA IX/0340 vom 20.01.2023 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Fraktion DIE LINKE


Laut Medienberichten ist nach Ansicht des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bei rund 330 Bestandsorten eine Überbauung von Supermärkten mit Wohnungen möglich.
Diesbezüglich werden verschiedene Standorte von Supermärkten überprüft.

Ich frage das Bezirksamt:

1. Finden solche Überprüfungen auch in Treptow-Köpenick statt?

2. Welche Standorte kommen für das Bezirksamt für die Wohnungsüberbauung von Supermärkten in Betracht?

3. Finden Gespräche mit Betreibern von Supermärkten bezüglich einer möglichen Überbauung von Wohnungen statt und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4. Gibt es Bauvoranfragen oder Bauanträge, die den Bau von Supermärkten mit gleichzeitiger Überbauung von Wohnungen vorsehen?

5. Aus welchen Gründen wäre die Überbauung von Supermärkten mit Wohnungen aus stadtpolitischer Sicht nicht wünschenswert oder nicht möglich?

6. Welche Voraussetzungen sind nötig, um die Überbauung von Supermärkten mit Wohnungen anzuordnen oder vorzuschreiben?

7. Wird im Bezirksamt auch der Wohnungsüberbau von eingeschossigen gewerblichen Flachbauten oder Fachmärkten in Erwägung gezogen?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Derzeit erfolgt keine grundsätzliche Überprüfung der Überbauung von – bisher eingeschossigen - Einzelhandelsimmobilien mit Wohnungen im Bezirk. Jedoch wird im Zusammenhang mit Anfragen von Einzelhandelsanbietenden – zu Bestandserweiterung und Neubau – die Option einer Nutzungsergänzung und Mehrgeschossigkeit durch den Bezirk geprüft und in das Verfahren eingebracht.

Zu 2.
Grundsätzlich geeignet für ergänzende Wohnnutzung in den Obergeschossen sind Einzelhandelsstandorte im Kontext eines entsprechend mehrgeschossigen Wohnumfeldes, da sich die überwiegende Mehrheit des Handelsimmobilienbestandes im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) befindet. Weitere Kriterien neben der Umgebungstypik sind hier z.B. die verfügbare Grundstücksgröße oder die Erschließung. Aufgrund der mit einer Nutzungsintensivierung i.d.R. einhergehenden Verkaufsflächenerweiterung ist hier auch der Zentrenschutz beachtlich. Standorte innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche gem. bezirklichem Zentren- und Einzelhandelskonzept sind daher im vorrangigen Fokus. Letztlich handelt es sich immer um eine Einzelfallbetrachtung.

Zu 3.
Der Bezirk bringt die Zielsetzung im Rahmen von sog. Grundsatzabstimmungen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Handelsketten mit der Politik regelmäßig ein. Hierbei geht es um die Schaffung vom Mischimmobilien, d.h. im Rahmen einer Mehrgeschossigkeit, Ergänzung des Handels durch andere Gewerbe und/oder Wohnen sowohl bei bestehenden als auch neuen (Handels-) Standorten. Die Resonanz seitens der Betreibenden ist bisher eher verhalten und verknüpft sich i.d.R. dann auch mit einer Großflächigkeit, d.h. Erweiterung der Verkaufsfläche. Zudem wird z.T. eher eine ergänzende gewerbliche Nutzung als Option gesehen. Jedoch gab es in der Vergangenheit durchaus bereits entsprechende Projekte (Friedrichshagen, Altglienicke). Ergänzend wird im Zusammenhang mit der Umplanung von Einkaufszentren neben Handel auch Wohnen in den Blick genommen, z.B. Marktpassage Adlershof, Parkcenter Alt-Treptow.

Zu 4.
Derzeit gibt es einige Anfragen, Nutzungsergänzungen durch Wohnungen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Verkaufsfläche umzusetzen (z.B. Altglienicke, Grünau, Friedrichshagen). Hierzu erfolgte noch keine Endabstimmung.

Zu 5.
Eine Überbauung von Lebensmittelmärkten mit Wohnungen ist v.a. in einem gewerblichen Umfeld, an komplexen Standorten wie Bahnhöfen oder an nicht wohngebietsnahen Standorten nicht verträglich. Eine Mehrgeschossigkeit schließt sich zudem v.a. in den kleinteiligen eingeschossigen Siedlungsgebieten aus.

Zu 6.
Ziel der Berliner Stadtentwicklung ist es, die Umsetzung von mehrgeschossigen und multifunktionalen Geschäftsgebäuden zu unterstützen, d.h. hier stehen v.a. die bisher
eingeschossigen Nahversorgungsstandorte im Fokus. Das findet sich in den Festlegungen im Stadtentwicklungsplan StEP Zentren 2030 (2019) wieder, der als städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr.11 BauGB) bei städtebaulichen Planungen in Berlin zu berücksichtigen ist. Bei der stadtplanerischen Vorbereitung und Durchsetzung der
mehrgeschossigen Nutzung von Einzelhandelsstandorten greift der Bezirk auf die bewährten planerischen Instrumente zurück: neben dem Zentren- und Einzelhandelskonzept als Grundlage die verbindliche Bauleitplanung und die Bauberatung. Bei einer mehrgeschossigen Lösung bieten sich oberhalb des Handels neben Wohnen auch andere Nutzungsarten an, die eine Bereicherung für das Umfeld sein können. Dies wird auch an den in Frage kommenden Standorten über die Bauberatung thematisiert und bei Eignung des Standortes entsprechend eingefordert (aktuelles Beispiel Wendenschloßstraße).

Zu 7.
Wohnen in Gewerbegebieten ist unzulässig, daher ist die Überbauung gewerblicher Flachbauten in der Regel keine Entwicklungsoption. Zudem würde dies den Nutzungsdruck für gewerbliche Immobilen durch „heranrückendes Wohnen“ nochmals verstärken. Dieses Problem für die gewerbliche Daseinsvorsorge im Bezirk, wurde auch im bezirklichen Wirtschaftsflächenkonzept (WiKo 2022) aufgegriffen. Bei den Fachmärkten im Bezirk handelt es sich überwiegend um Sondergebiete des großflächigen Einzelhandels. Hier ist Wohnen ausgeschlossen, schon wegen der Störwirkung des gewerblichen Umfeldes und der entsprechenden strategischen Zielsetzung (u.a. StEP Zentren/ Fachmarktkonzept Berlin). Hingegen sind kleinere, eingeschossige Fachmarktstandorte mit entsprechendem Wohnumfeld bei vergleichbarer Struktur analog den eingeschossigen Nahversorgungsstandorten zu betrachten. Hier können grundsätzlich mehrgeschossige Lösungen und damit auch die Ergänzung durch Wohnen in Abhängigkeit der Lage und bautechnischen Gegebenheiten zum Tragen kommen. Bisher wird dies in der Regel jedoch noch nicht durch die Betreibenden angefragt.

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