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Glasfaserleitungen im Salvador-Allende-Viertel II

André Schubert

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1072 vom 25.09.2025 des Bezirksverordneten Anderé Schubert – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Ist es zutreffend, dass im September 2025 in der Alfred-Randt-Straße Glasfaserleitungen ausschließlich für die Mügelschlösschenschule verlegt wurden?

  2. Welche Absprachen oder Koordinierungen fanden im Vorfeld mit den zuständigen Wohnungsbaugesellschaften sowie den privaten Hauseigentümern der anliegenden Wohnhäuser statt?

  3. Wie bewertet das Bezirksamt die Effizienz von Einzelanschlüssen im Vergleich zur gleichzeitigen Anbindung mehrerer Haushalte oder Gebäude in derselben Straße?

  4. Welche Möglichkeiten bestehen nach Abschluss der Arbeiten noch, um weitere Gebäude in der Alfred-Randt-Straße unkompliziert an das Glasfasernetz anzuschließen?

  5. Wie gedenkt das Bezirksamt künftig sicherzustellen, dass Infrastrukturmaßnahmen wie Glasfaserverlegungen besser aufeinander abgestimmt werden, um Synergien zu nutzen und unnötige doppelte Bauarbeiten und Behinderungen zu vermeiden?

  6. In welcher Form informiert das Bezirksamt die Anwohnenden über geplante Infrastrukturmaßnahmen, und wie können Anlieger ihre Bedarfe oder Vorschläge frühzeitig einbringen?

  7. Welche Rolle spielt das Bezirksamt bei der Abstimmung mit Telekommunikationsanbietern, und wie sieht der Prozess der Entscheidungsfindung bei solchen Bauvorhaben konkret aus?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Der Antrag zur Verlegung einer neuen Telekommunikationsleitung wurde im Mai 2025 beantragt und vom Straßen- und Grünflächenamt (SGA) genehmigt. Sondernutzerin ist eine Telekommunikationsfirma. Die Arbeiten der Kabelverlegung erfolgte bis Ende September 2025.
Die Trassenführung verläuft in der Alfred-Randt-Straße von der Einmündung Erwin-Bock-Straße bis zur Müggelschlösschen-Schule. Das SGA hat lediglich Einfluss auf die Verlegung der Kabel im öffentlichen Straßenland, nicht aber darauf, welche Gebäude u. a. angeschlossen werden. Dies geschieht ausschließlich im Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Telekommunikationsanbieter/innen und dem anliegenden Grundstückseigentümer/innen, wie z. B. den Wohnungsbaugesellschaften oder aber der Müggelschlösschen-Schule.

Zu 2 bis 5.
Das SGA kann hier wenig Auskunft oder Bewertung geben. Anträge auf technische Sondernutzungserlaubnis für öffentliches Straßenland gemäß § 127 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) oder § 12 BerlStrG werden technisch und straßenrechtlich geprüft und entsprechend genehmigt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung werden andere Leitungsverwaltungen angehört und um Stellungnahme gebeten. Mit diesem Instrument wird den anderen Versorgungsträgern theoretisch und praktisch die Möglichkeit gegeben, sich in bestehende Bauvorhaben zu integrieren. Bei größeren Straßenneubaumaßnahmen finden immer gleichzeitig Arbeiten der Leitungsverwaltungen statt. Synergien werden also bereits genutzt. Großer Planungsaufwand für jede Art der Trassenneulegung oder -reparatur ist jedoch oft ein Hinderungsgrund dafür, dass Maßnahmen schnell angegangen werden können. Havariefälle sind zudem nicht vorhersehbar, so dass es sich auch in Zukunft nicht vermeiden lässt, dass Maßnahmen unmittelbar aufeinander folgen. Das SGA hat nach einer Neuverlegung oder einem Straßenneubau jedoch die Möglichkeit, ein Aufgrabeverbot für bestimmte Zeit für künftige Aufgrabungen zu verhängen. Jeder Havariefall jedoch, bei dem die Versorgung der Bevölkerung in Gefahr ist, z. B. Defekt einer Trinkwasserleitung, hebelt diese Regelung aus.

Zu 6. und 7.
Dem SGA kommt über die Eigenschaft als bezirklicher Straßenbaulastträger die Aufgabe zu, Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland im Bezirk entweder in eigener Zuständigkeit auszuführen oder das öffentliche Straßenland für Zwecke der öffentlichen Versorgung (Infrastrukturmaßnahmen diverser Leitungsbetreiber/innen) mittels technischer Sondernutzung (§ 127 TKG, § 12 BerlStrG) zur Verfügung zu stellen. Baumaßnahmen sind unausweichlich und notwendig, um die Sicherheit aller Verkehre und die Versorgung mit diversen Medien sicherzustellen. Die meisten Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland – unabhängig von Havarie oder Planmäßigkeit - werden von unterschiedlichen Versorgungsträger/innen und Netzbetreiber/innen durchgeführt und bedürfen lediglich für die Straßennutzung und Sicherstellung der Ordnung und Sicherheit der Genehmigung des Baulastträgers und der Straßenverkehrsbehörde. Eine Beteiligung der Anwohnenden nach den Leitlinien für Bürger/-innenbeteiligung in Treptow-Köpenick ist nur dann möglich, wenn tatsächlich eine gewisse Ergebnisoffenheit vorliegt. Wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist oder eine Sondernutzung zum Zweck öffentlicher Versorgung gem. §12 Abs. 2 BerlStrG zu erlauben ist, ist dies aber nicht der Fall und auch aufgrund der zahlreichen Baustellen im Bezirk nicht leistbar. In Fällen in denen eine grundhafte Erneuerung oder Neugestaltung von Straßen geplant ist, werden in Treptow-Köpenick Beteiligungsformate durchgeführt.
Für die bezirklichen Maßnahmen des Straßen- und Grünflächenamts werden neben der internen Kommunikation im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung, in der Regel auf der Webseite und via Pressemitteilung sowie über die gängigen Social-Media-Kanäle des Bezirks veröffentlicht.
Dabei werden i.d.R. auch Umleitungen beschrieben und in Einzelfällen auch Verkehrszeichenpläne online gestellt. Sollten Anwohnende bzw. Anlieger/innen bezüglich ihrer Grundstücke durch die Baustelle von Einschränkungen betroffen sein, werden diese per Anwohnendenschreiben vorab gesondert informiert.
Für Maßnahmen Dritter kann keine Aussage getroffen werden. Die Anwohnerinformation ist Aufgabe des Bauunternehmens, die diesem mittels Nebenbestimmungen bei verkehrsrechtlichen Anordnung übetragen wird.

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