Haushaltsfragen Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/1033 vom 22.07.2025 des Bezirksverordneten Philipp Wohlfeil – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
- Welche fünf Haushaltsprodukte sind je Amt jeweils die, die die größten Defizite erwirtschaften? Wie hoch sind die Defizite? Worin bestehen jeweils die Gründe, und welche Maßnahmen wurden ergriffen oder sind vorgesehen, um eine Verbesserung zu erreichen?
- Sieht der Haushaltsplanentwurf den Wegfall von Leistungen gegenüber dem laufenden Jahr vor?
- Ist bei Zuwendungsempfangenden eine tarifliche Anpassung der Gehälter oder bei Honorarkräften ein Inflationsausgleich gewährleistet?
- Welche Haushaltsrisiken sieht der Geschäftsbereich?
- Welche Maßnahmen hatte der Geschäftsbereich angemeldet, die keine Berücksichtigung gefunden haben?
- Welche Auswirkungen hat der Haushaltsplanentwurf auf die Realisierung von weiteren Schulplätzen gemessen am Bedarf?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Die Jahresergebnisse aus der Kosten- und Leistungsrechnung zu einzelnen Produkten sind ein gutes Beobachtungsinstrument. Aufgrund der Verfahren zur Festlegung des Produktsummenbudgets und der Abhängigkeit von technischen und inhaltlichen Korrekturen, insbesondere von Mengenkorrekturverfahren, Bildung von Planmengen und Mediankorrekturen unterscheiden sich die Zuweisungsergebnisse und die KLR-Ergebnisse.
Folgende Produkte haben im Bereich des Schul- und Sportamts per 12/2024 die relativ größte Abweichung zum Median aufgewiesen:
- 76906 – Dezentrale Personalangelegenheiten (Abweichung -252 Tausend €, entspricht 54% der erweiterten Teilkosten): Es handelt sich um ein internes Produkt. Das Defizit resultiert aus den hohen Personalkosten aufgrund der Betreuung der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister durch die Büroleitung. Die Personalkosten für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister werden über den jeweiligen Infrastrukturkostenträger gebucht, so dass die Personalkosten selbst nicht über ein andere Produkt abgebildet werden können und daher auf 76906 verbleiben. Das Produkt ist strukturell defizitär.
- 80980 – Sport-/Freizeitveranstaltungen (Abweichung -3,38 Tausend €, entspricht 100% der erweiterten Teilkosten): Die Abweichung resultiert daraus, dass das Schul- und Sportamt keine eigenen Sportangebote organisiert. Da hier auch nur marginale Kosten verbucht werden, ist dieses Produkt nicht steuerungsrelevant.
- 79388 – Jugendverkehrsschulen (Abweichung – 150,1 Tausend €, entspricht 61% der erweiterten Teilkosten): Die Abweichung resultiert daraus, dass das Schul- und Sportamt in der bezirklichen Jugendverkehrsschule (Wuhlheide) im Gegensatz zu anderen Bezirken eigenes Personal einsetzt. Der von einigen Bezirken organisierte Betrieb von Jugendverkehrsschulen über Beschäftigungsträger des 2. Arbeitsmarktes mindert den Median, da die bei der Bundesagentur für Arbeit entstehenden Kosten nicht über das Produkt abgebildet werden. Treptow-Köpenick überschreitet daher den Median. Entsprechend der Qualitätsstandards für außerschulische Lernorte beabsichtigt das Schul- und Sportamt jedoch nicht, das Betriebskonzept dahingehend anzupassen.
- 75427 – Vermietung Sportanlagen (Abweichung – 141,5 Tausend €, entspricht 49% der erweiterten Teilkosten): Das Produkt bildet hohe Personalkosten ab, da der Personalaufwand in Bezug auf Vertragsangelegenheiten (Produkt 77769) hier abgebildet werden muss. Dieser fällt aufgrund der hohen Zahl an Nutzungsverträgen im Bezirk entsprechend hoch aus. Aufgrund des geringen Produktvolumens sind keine Gegensteuerungsmaßnahmen beabsichtigt.
- 79728 – nachtr. Erwerb Schulabschluss (Abweichung -535,3 Tausend €, entspricht 59% der erweiterten Teilkosten): Die Spreizung der Stückkosten im Produkt ergibt sich durch die überbezirklich unterschiedlich verteilten Arten der Einrichtungen (Tageskolleg, Abendkolleg) und die daraus resultieren Infrastrukturkosten. Mit dem Aufwachsen eines Gymnasiums am Standort Kiefholzstr. 274 (Standort Treptow-Kolleg bis 07/2026) werden die Infrastrukturkosten über das Produkt 78461 – Schulplätze Gymnasium – abgebildet.
Im Amt für Weiterbildung und Kultur wurden per 31.12.2024 bei vier Produkten Defizite erwirtschaftet:
- 79026 Lehrveranstaltungen VHS (Abweichung -271,5 Tausend €, entspricht 8,9 % der erweiterten Teilkosten)
- 79395 Musikschulunterricht (Abweichung -131,2 Tausend €, entspricht 2,5% der erweiterten Teilkosten)
- 79869 VHS-Sprachintegrationsmaßnahmen für Zuwanderte (Abweichung -53,3 Tausend €, entspricht 4,4% der erweiterten Teilkosten)
- 81117 Förderung kultureller Projekte durch drittfinanzierte Zuwendungen (Abweichung - 49,5 Tausend €, entspricht 47,8%)
Bei den anderen neun externen Produkte des Amtes liegen die Stückkosten am bzw. unter dem Median. Damit konnten Verluste mehr als ausgeglichen werden. Per 31.12.24 wurde in der Kosten- und Leistungsrechnung ein Budgetgewinn in Höhe von 871.680 Euro erzielt.
Urlaubsbedingt konnte das Amt für Weiterbildung und Kultur die Gründe für Defizite sowie erforderliche Maßnahmen nicht liefern.
Zu 2., 4. und 5.
Der Geschäftsbereich sieht folgende Bedarfe im Schul- und Sportamt:
- die Vorsorge für die Einrichtung zusätzlicher Lerngruppen, insbesondere bei neu gegründeten und aufwachsenden Schulen sowie für die weitere Umsetzung der schulischen Medienkonzepte. Dies betrifft insbesondere die digitale Infrastruktur für Schulen in bezirklicher Trägerschaft.
- Erhöhung der Mittel für Lehr- und Lernmittel
Beim Amt für Weiterbildung und Kultur liegen die Personalbudgets im Bereich des Vorgegebenen Richtwertes der SenFin. Sollten Stellenbesetzungen nicht erfolgen können, gehen damit in den jeweiligen Fachbereichen Angebotsreduzierungen einher (Wegfall von Angebotsstunden etc.).
Das Amt hat darüber hinaus die Sorge, dass die aus der Zielvereinbarung öffentliche Bibliotheken resultierenden Möglichkeiten und Forderungen nicht erfüllt werden können.
Zu 3.
Das Schul- und Sportamt beabsichtigt erneut lediglich eine sachkostengebunde Ausreichung für Zuwendungen in den Haushaltsjahren 2026 und 2027. Vorsorge für die tarifliche Anpassung der Gehälter oder bei Honorarkräften ein Inflationsausgleich von Zuwendungsempfangenden wurde entsprechend nicht getroffen.
Das Amt für Weiterbildung und Kultur hat für die Honorarlehrkräfte die der tariflichen Entwicklung der Entgelte für die Angestellten des Landes Berlin folgenden Erhöhungen in den Ansätzen 3610/42701 (VHS) und 3620/42701 (Musikschule) gemäß Aufstellungsrichtlinien für den Haushalt etatisiert. Erhöhungen darüber hinaus konnten nicht abgesichert werden.
Zu 6.
Inwieweit die vom Bezirksamt beschlossene Reduzierung der Ansätze für Maßnahmen der Schulbauoffensive Einfluss auf die Bereitstellung von Schulplätzen und Bauzeitenpläne und damit auf das Schulnetz hat, lässt sich derzeit noch nicht zuverlässig bestimmen. Das Bezirksamt geht jedoch weiter davon aus, dass alle Schulbauziele erreicht werden. Die Einrichtung zusätzlicher, dem Bedarf entsprechenden Lerngruppen, ist jedoch durch die Verfügbarkeit von Lehr- und Lernmitteln eingeschränkt.

