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Haushaltsfragen Jugend

Philipp Wohlfeil

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1038 vom 22.07.2025 des Bezirksverordneten Philipp Wohlfeil – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche fünf Haushaltsprodukte sind je Amt jeweils jene, die die größten Defizite erwirtschaften? Wie hoch sind die Defizite? Worin bestehen jeweils die Gründe, und welche Maßnahmen wurden ergriffen oder sind vorgesehen, um eine Verbesserung zu erreichen?
  2. Sieht der Haushaltsplanentwurf den Wegfall von Leistungen gegenüber dem laufenden Jahr vor?
  3. Ist bei Zuwendungsempfangenden eine tarifliche Anpassung der Gehälter oder bei Honorarkräften ein Inflationsausgleich gewährleistet?
  4. Welche Haushaltsrisiken sieht der Geschäftsbereich?
  5. Welche Maßnahmen hatte der Geschäftsbereich angemeldet, die keine Berücksichtigung gefunden haben?

 

 

 

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

ProduktBezeichnungBudgetgewinn (+) /
Budgetverlust (-)
2024
80944Unterbringung von Mutter (Vater) und Kind(ern) nach § 19 SGB VIII- 421.123,40 €
80976stationäre Eingliederungshilfe in Einrichtungen für seelisch
behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach §
35a SGB VIII außerhalb von Berlin
- 377.513,51 €
80401HzE-Gruppenangebote – Heimerziehung nach § 34 außerhalb
von Berlin 
- 376.424,09 €
80963Kinder- und Jugendarbeit in öffentlicher Trägerschaft - offen,
standortgebunden (Angebotsform 1) nach § 11 SGB VIII 
- 314.455,16 €
80975stationäre Eingliederungshilfe in Einrichtungen für seelisch
behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach §
35a SGB VIII innerhalb von Berlin
- 261.532,82 €

Zu 80963
Der Budgetverlust findet seine Ursache in hohen Umlagekosten (Infrastrukturkosten). Die Sanierungsmaßnahmen der kommunalen Jugendfreizeiteinrichtung "WK 14" wurden auch im Jahr 2024 fortgesetzt. Von 697.526,90 € Infrastrukturkosten für alle sechs kommunalen Einrichtungen entfielen 404.696,02 € auf das "WK 14".
Bei einer umfassenden und kostenintensiven Sanierung einer Jugendfreizeiteinrichtung sind entsprechende Budgetverluste nicht zu vermeiden. Fünf weitere Einrichtungen können diese Kosten nicht ausgleichen.
 

Zu 80401, 80944, 80975 und 80976
Hierbei handelt es sich um stationäre und damit kostenintensive Hilfen nach §§ 19, 34 und 35a SGB VIII. Abweichungen in den Stückkosten können in Multiplikation mit einer Jahresmenge im mittleren 3-stelligen Bereich zu hohen Budgetverlusten führen.
Im Jugendamt werden die Transferprodukte für die Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahmen, Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII, Vollzeitpflege und die familienunterstützenden Maßnahmen zusammen ausgewertet. Alle Produkte dieser Hilfen hatte in 2024 zusammen einen Budgetverlust in Höhe von - 1.036.034,25 €.
Dem gegenüber stand ein technischer Fehler im Fachprogramm Sopart zum Jahresende 2023, welcher Buchungen zur Auszahlung in Höhe von 935.839,88 € im selben Jahr nicht ermöglichte.
Diese Buchungen konnten erst im Jahr 2024 realisiert werden und belasteten damit die Transfer-Produkte außerplanmäßig. Treptow-Köpenick war der einzige Bezirk, der von diesem Fehler betroffen war. Ohne diesen Fehler wäre der Verlust für diese Produkte deutlich niedriger ausgefallen.
Die Kosten für diese Hilfen werden regelmäßig ausgewertet und in Formaten wie den quartalsweisen Budgetgesprächen besprochen, um Steuerungsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Je nach Komplexität des Hilfebedarfs stehen nur kostenintensive Angebote zur Verfügung. Bei einer vergleichsweise hohen Anzahl von komplexen Hilfebedarfen ist in einzelnen Produkten ein entsprechender Verlust nicht zu vermeiden.
 

Zu 2.
Die Personalmittel des Jugendamtes sind im Kapitel 4040 Titel 42801 nicht ausreichend (Fehlbetrag 1 Mio €), damit ist das Ende 2024 vorhandene Personal nicht mehr finanziert. Dieses Personal ist aber für die Leistungserbringung im RSD, Kinderschutzteam, Fachdienst, Amtsvormundschaft, Teilhabefachdienst, Beistandschaft, Familienservicebüro und EFB zwingend erforderlich, um die Aufgaben zu gewährleisten. Der Stellenplan des Jugendamtes ist in den anderen Kapiteln nur in Höhe der Personalkosten Ende 2024 inkl. Lohndrift finanziert.
Der aktuelle Haushaltsplan sieht den Wegfall der Mittel für Begegnungen, politische Bildungsarbeit, Gruppenfahrten in Höhe von 5.000 € vor sowie den Wegfall einer Schulstation.
Mit den bisher vorgesehenen Mitteln für Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII kann es zu Leistungseinschränkungen in den Jugendfreizeiteinrichtungen kommen. Es kann ebenfalls zu Leistungseinschränkungen in den Angeboten der Jugendsozialarbeit gem. § 13.1 SGB VIII sowie der Familienförderung gem. § 16 SGB VIII kommen.

Zu 3.
Nein, bei den Zuwendungsempfangenden ist eine tarifliche Anpassung der Gehälter für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 nicht berücksichtigt, weil nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Bei den Honorarkräften konnte kein Inflationsausgleich berücksichtigt werden.
 

Zu 4. und 5.
Siehe auch Antwort zu Punkt 2.
Ein Haushaltsrisiko besteht in der Finanzierung der Personalkosten des Jugendamtes, besonders im Kapitel 4040 Titel 42801.
Es besteht ein Haushaltsrisiko in den Transferausgaben für Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII und den Hilfen zur Erziehung (HzE). Die Mittel für die Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII sind nicht auskömmlich, da sie nur leicht über den Ist-Ausgaben 2024 liegen und die erheblichen Kostensteigerungen nicht berücksichtigen. Die Mittel für Unterbringung in besonderen Lebenssituationen außerhalb von HzE in Kapitel 4040, 67123 liegen unterhalb der Ist-Kosten in 2024. Die Mittel in den HzE-Titeln werden voraussichtlich trotz leichter Erhöhungen gegenüber dem Ist 2024 nicht auskömmlich sein.
 

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