PKW-Stellflächen für Dienstkräfte
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/0948 vom 10.03.2025 des Bezirksverordneten Philipp Wohlfeil – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
Auf welchen Grundstücken vermietet das Bezirksamt wie viele PKW-Stellflächen an Dienstkräfte?
Werden Stellflächen auch an Dritte vermietet?
Welche Einnahmen werden je Stellfläche erzielt?
Sind die Einnahmen je Stellfläche einheitlich geregelt?
Wie hat das Bezirksamt den Mietpreis ermittelt?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Die an Dienstkräfte vermieteten Stellplätze befinden sich auf den folgenden Grundstücken in der angegeben Anzahl:
Dienstgebäude:
- Neue Krugallee 4, 12435 Berlin – 6 Stellplätze
- Rinkartstr. 13, 12437 Berlin – 5 Stellplätze
- Hans-Schmidt-Str. 6/8 und 10, 12489 Berlin – 12 Stellplätze
- Hans-Schmidt-Str. 16 – 18, 12489 Berlin – 13 Stellplätze
- Luisenstr. 16, 12557 Berlin – 1 Stellplatz
- Salvador-Allende-Str. 80, 12559 Berlin – 43 Stellplätze
Schulen:
- Anna-Seghers-Schule – 12 Stellplätze
- Bouché- Schule – 4 Stellplätze
- Schule am Buntzelberg – 13 Stellplätze
- Schule an den Püttbergen – 8 Stellplätze
- Sophie-Brahe-Schule – 2 Stellplätze
- Grünauer Schule – 10 Stellplätze
- Anna-Seghers-Schule – 12 Stellplätze
- Bouché Schule – 4 Stellplätze
- Schule am Buntzelberg – 13 Stellplätze
- Schule an den Püttbergen – 8 Stellplätze
- Sophie-Brahe-Schule – 2 Stellplätze
- Grünauer Schule – 10 Stellplätze
Zu 2.
Ja, es wird ein Stellplatz an der Grünauer Schule an Dritte vermietet. Der Mieter ist hier ein öffentlich anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.
Zu 3.
Für die Stellflächen in Dienstgebäuden werden jeweils 15,00 € pro Monat berechnet. Die Stellplätze an den Schulen werden mit je 102,26 € im Jahr berechnet. Die unterschiedliche Verfahrensweise begründet sich darin, dass für die Lehrerinnen und Lehrern, die Stellplätze anmieten, in den Schulen die Berechnung je Schuljahr erfolgt. Wenn ein Wechsel der Lehrerinnen oder Lehrer stattfindet, dann jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres. Daher wird hier weniger Flexibilität benötigt.
Zu 4.
Die Mietkosten sind sowohl für die Dienstgebäude als auch für die Schulen jeweils einheitlich für alle Mieterinnen und Mieter geregelt.
Zu 5.
Das Bezirksamt hatte sich bei Festlegung der Miethöhe an den ortsüblichen Stellplatz-Mieten orientiert.
Seit einiger Zeit sind die Bezirke zu den Miethöhen im engen Austausch, um hier eine angemessene und gerechte Lösung für die Dienstkräfte zu finden, wiederum den Aspekt der Wirtschaftlichkeit bzw. der Erzielung von Einnahmen nicht außer Acht zu lassen.

