Schulwegsicherheit auf dem Müggelheimer Damm
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/1073 vom 26.09.2025 des Bezirksverordneten Philipp Wohlfeil – Die Linke.
Im Schulwegeplan der Müggelschlösschenschule steht für die Kreuzung Müggelheimer Damm/Erwin-Bock-Straße/Waldnesselweg als Anmerkung: "Hier ist es für alle, die zu Fuß gehen sehr gefährlich, da es keine Querungshilfen gibt. Bitte sei beim Überqueren sehr vorsichtig!"
Ich frage das Bezirksamt:
Welche Initiativen hat das Bezirksamt unternommen oder geplant, um die bestehende und offenkundig bekannte Gefahrensituation für Kinder zu beheben?
Seit wann ist dem Bezirksamt diese sehr gefährliche Situation für Kinder bekannt?
Welche Maßnahmen sind mittelfristig an dieser Kreuzung geplant, etwa durch die Senatsverwaltung?
Welchen Weg sollen Kinder alternativ einschlagen, die nicht per Elterntaxi zur Schule kommen und diese Kreuzung queren müssen?
Wie viele Kinder müssen auf dem Schulweg schätzungsweise diese Kreuzung queren?
Gibt es Möglichkeiten der kurzfristigen Abhilfe, etwa das Aufstellen einer Behelfsampel, dem Einsatz von (Schüler /-innen)Lotsen, zeitweilige Geschwindigkeitsbegrenzung oder Geschwindigkeitskontrollen ("Blitzer")?
Wie viele Unfälle gab es an der Kreuzung in den letzten fünf Jahren?
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu 1.:
Der Schulwegplan der Müggelschlößchen-Schule weist diese Kreuzung als gefährliche Querung für alle aus, die zu Fuß gehen. Es handelt sich um einen sozialraumorientierten Hinweis an die Erziehungsberechtigten. Da sich die Kreuzung an der Grenze des Einschulungsbereiches der Schule befindet, ist diese Kreuzung für die schulische Erreichbarkeit nachrangig (Einschulungsbereiche Treptow-Köpenick). Im schulischen Mobilitätskonzept werden für diese Stelle entsprechend auch keine Maßnahmen benannt oder empfohlen. Im Rahmen der Verbesserung der Schulwegsicherheit sind für diese Kreuzung daher auch keine Vorhaben angezeigt. Für Fußgänger und Radfahrer wird grundsätzlich die ausgebaute Querung Müggelheimer Damm/ Mayschweg/ Salvador-Allende-Straße/ Strandschloßweg empfohlen.
Zu 2.:
Dem Bezirksamt ist die Kreuzung bekannt, weshalb im Schulwegplan auch darauf hingewiesen wird.
Zu 3.:
Dem Schul- und Sportamt sind keine geplanten Maßnahmen bekannt.
Zu 4. und 5.:
Es müssen keine Kinder diese Kreuzung queren. Im Einschulungsjahrgang 2025/26 gab es jeweils ein Kind, welches auf Antragsbasis die Schule des jeweils angrenzenden Einschulungsbereiches gewählt hat.
Zu 6.:
Ich verweise auf die Antwort zu Fragen 4 und 5. Da keine Schülerinnen und Schüler den Müggelheimer Damm an dieser Stelle queren müssen, sind auch keine schulwegsichernden Maßnahmen erforderlich. Zu sonstigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen liegen dem Schul- und Sportamt keine Erkenntnisse vor.
Zu 7.:
Dem Schul- und Sportamt liegen keine Unfallstatistiken vor.

