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Sporthallenkapazität an der Sophie-Brahe-Schule

Philipp Wohlfeil

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0940 vom 04.03.2025 des Bezirksverordneten Philipp Wohlfeil – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele Unterrichtsstunden in Sporthallen werden für die 1. bis 6. Klassen an der Sophie-Brahe-Schule für Hauptcampus und Filiale aktuell benötigt?

  2. Wie viel Stundenkapazität ist vor Ort vorhanden?

  3. Wie viel Kapazität wird in den kommenden 10 Jahren voraussichtlich benötigt?

  4. Wie sollen eventuell fehlende Kapazitäten ausgeglichen werden?

  5. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass bereits jetzt Kinder in der Grundstufe ab 7.45 Uhr (0. Schulstunde) oder in der 7. oder 8. Schulstunde Sportunterricht bekommen?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Einschließlich des Jahrgangsübergreifenden Lernens (JüL) umfasst die Primarstufe 14 Lerngruppen. Entsprechend des Curriculums Sport und abzgl. des Schwimmunterrichts in Jahrgangsstufe drei ergeben sich damit 40 Sportstunden. Es obliegt der Schule, diese Stunden in einer Sporthalle, auf dem Sportplatz oder an anderer Stelle abzubilden.

Zu 2.
Die Sophie-Brahe-Schule (Gemeinschaftsschule) hat derzeit drei Schulsporthallen mit Größen von 194 m², 342 m² und 489 m² sowie einen Sportraum. Der Schulträger legt hier eine Kapazität von drei Hallenteilen zugrunde.

Zu 3.
Die Grundstufe ist schulplanerisch auf Dreizügigkeit ausgelegt. Gemäß Musterraumprogramm wären idealtypisch 1,8 Hallenteile für die Primarstufe bzw. 54 Sportstunden erforderlich.
Musterraumprogramme setzen allerdings eine Einzelnutzung von Hallenteilen durch Lerngruppen und eine tägliche Belegung von maximal sechs Schulstunden voraus und berücksichtigen nicht den Schwimmunterricht. In der Praxis können größere Hallenteile auch durch mehrere Lerngruppen gleichzeitig genutzt werden.

Zu 4.
Der Schulträger hat bereits am 13.04.2018 ein Förderungsprogramm für den Abriss der Bestandsporthalle („Tonne“) und den Neubau einer Sporthalle sowie eine Anmeldung in der Investitionsplanung vorgenommen. Auf dem Schulgelände soll eine neue Sporthalle mit drei Hallenteilen errichtet werden. Für die schulische und außerschulische Nutzung des Sportplatzes wird in die Sporthalle ein Sportfunktionsgebäude integriert.

Zu 5.
Das Bezirksamt bewertet grundsätzlich keine schulinneren Angelegenheiten. Gemäß § 26 Grundschulverordnung beginnt die verlässliche Betreuung ab 7:30 Uhr. Alle ab dann stattfindenden Aktivitäten sind schulische Veranstaltungen.

 

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