Verfolgung von Mietwucher und Erlass von Bußgeldbescheiden
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/1108 vom 20.11.2025 des Bezirksverordneten Philipp Wohlfeil – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
- Ist es zutreffend, dass das Bezirksamt umfassend durch die zuständige Bezirksstadträtin aus Friedrichshain-Kreuzberg über den dort Anfang Oktober 2025 rechtswirksam erlassenen Bußgeldbescheid in einem konkreten Fall von sogenannter Wuchermiete unterrichtet wurde?
- Wann sind die Informationen beim Bezirksamt eingegangen, wie genau wurden sie ausgewertet und in konkrete Arbeitsabläufe integriert?
- Wie viele Mitarbeiter /-innen mit welchen Stellenanteilen sind mit der Verfolgung von Wuchermieten aktuell im Wohnungsamt beschäftigt?
- Wie viele Fälle von Wuchermieten (mindestens 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete) sind dem Bezirksamt in 2025 bekannt geworden? Wodurch sind die Fälle in der Regel bekannt geworden (eigene Recherchen des Bezirksamtes, Meldeportale, direkte Hinweise von Mietern bzw. Mieterinnen etc.)?
- Wie lange dauert im Wohnungsamt ein durchschnittliches Verfahren von Eingang eines Hinweises bis zur Entscheidung über weitere Schritte?
- In wie vielen Fällen wurden dieses Jahr Verfahren mangels Beweisen eingestellt oder nicht weiterverfolgt und aus welchen Gründen jeweils?
- Wie viele Verfahren sind aktuell im Bezirksamt noch in Bearbeitung?
- In wie vielen Fällen sind Verfahren gegen Vermieter /-innen eingeleitet worden?
- Wie weit liegen die Mieten in den jeweiligen eingeleiteten Verfahren prozentual über dem Mietspiegel?
- Wenn alle angestrebten Verfahren im Sinne des Bezirksamtes ausgehen würden: Welche Gesamteinnahmen könnten durch die Bußgelder erzielt werden und wo würden diese kassenwirksam werden? Mit welchen Rückzahlungen könnten die Mieter /-innen im Bezirk insgesamt rechnen?
- Wie genau informiert das Bezirksamt Mieter /-innen im Bezirk über die Möglichkeiten, sich gegen Wuchermieten zur Wehr zu setzen?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Es ist nicht zutreffend, dass das Bezirksamt bzw. der Fachbereich Wohnen durch die zuständige Bezirksstadträtin aus dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg unterrichtet wurde.
Zu 2.
Siehe Antwort zu Frage 1.
Zu 3.
Derzeit bearbeiten zwei Mitarbeiterinnen mit 0,2 Stellenanteilen neben ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiterinnen Zweckentfremdung diese Aufgabe mit.
Zu 4.
Es liegen mit Stand vom 24.11.2025 insgesamt 205 Meldungen vor. Alle Meldungen sind über die „Mietwucher-App“ eingegangen.
Zu 5.
Sobald die Mieterinnen und Mieter die geforderten Nachweise und Unterlagen einreichen, werden weitere Schritte eingeleitet. Eine durchschnittliche Verfahrenszeit kann deshalb nicht angegeben werden.
Zu 6.
Von den 205 eingeleiteten Verfahren wurden 109 aus den folgenden Gründen abgeschlossen:
- geforderte Nachweise und Unterlagen wurden nicht eingereicht (fehlende Mitwirkung)
- die Prüfung hat ergeben, dass kein Mietwucher vorlag
- der Überprüfungswunsch wurde zurückgezogen
Zu 7.
Derzeit befinden sich noch 96 Verfahren in der Prüfung.
Zu 8.
Bisher wurde ein Verfahren gegen einen Vermieter eingeleitet.
Zu 9.
Bei diesem Verfahren liegt die Miete 29,3 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Zu 10.
Der Sachverhalt kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden.
Zu 11.
Bei Nachfragen der Bürgerinnen und Bürger im Fachbereich Wohnen wird über die Möglichkeit der Überprüfung informiert; auf das kostenlose Beratungsangebot der Mietpreisprüfstelle wird hingewiesen.

