Altenhilfe und Seniorenmitwirkung im Abgeordnetenhaus - Zwei Alibigesetze vor der Wahl
Kurz vor der Wahl wird die Koalitionsvereinbarung abgearbeitet. Zur Not pro forma. Wenn es nur um „die Alten“ geht, macht man dann für ein Gesetz noch schnell eine Alibi-Anhörung und für das andere gleich gar keine. Ausgerechnet, als es um die Mitwirkung der Senior:innen ging – Anhörung Fehlanzeige!
Das Seniorenmitwirkungsgesetz sollte novelliert werden. Die Betroffenen wollen verbindlich im Land wie in den Bezirken über die Seniorenvertretungen beteiligt werden. Dazu machten Landesseniorenbeirat und Landesseniorenvertretung Vorschläge: verbindliches Antragsrecht in den BVVen, gleiche, finanziell und materiell gesicherte bezirkliche Arbeitsbedingungen, ein gemeinsamer Termin für die Wahlen zum AGH und zu den Seniorenvertretungen. Was kam heraus? Ein eingeschränktes Rederecht in den BVVen, Ausstattungen nach Kassenlage und politischem Wohlwollen – nicht mal ein Kostenersatz für Aufwendungen ist geregelt – keine Zusammenlegung der Wahlen. Dass Seniorenbeirat und Landeseniorenvertretung in einen Seniorenrat verschmelzen, wird stattdessen als Erfolg gepusht. Wurde die Seniorenmitwirkung ohne Mitwirkung geregelt, verhungerte das Altenhilfestrukturgesetz am Sparzwang. Dabei hätte Berlin hier Maßstäbe setzen können! Seit 2010 wird diskutiert, das Sozialrecht der Altenhilfe verbindlich zu regeln. Dafür haben Interessenvertretungen 2023 einen eigenen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gutes Leben im Alter“ vorgelegt. Der Anspruch auf Altenhilfe sollte verbindliches individuelles Recht werden. Also Pflichtaufgabe für die Kommunen. Keine freiwillige Leistung, die man immer schnell streichen kann.
Es geht um Teilhabe älterer Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen, um gesicherte Bedingungen für ein gutes Leben und um altersgerechte Strukturen überall. Altersdiskriminierung soll bekämpft werden. Die Kommunen sollen so ausgestattet sein, dass sie für ihre Alten sorgen können. Es ging um ein einklagbares individuelles Recht darauf und auf Hilfe in Notlagen.
Alle Änderungsanträge der Opposition haben nichts genützt. Es bleibt bei einem „grundsätzlichen Anspruch“, der in Verwaltungsvorschriften und Zielvereinbarungen ausgelagert wird, die ohne Beteiligung des Parlaments faktisch jederzeit geändert werden können.
Das Gesetz ist dennoch ein erster Schritt. Deshalb haben viele Abgeordnete zugestimmt. Doch es muss in den nächsten Jahren verbessert werden. Damit die mehr als 800.000 Berliner Senior:innen verlässlich wissen, was ihnen zusteht. Denn jetzt haben die Menschen weiter keinen Anspruch, die Bezirke keine Spielräume und die Ungleichheit bleibt bestehen. Und das ist genau das Gegenteil von dem, was eigentlich erforderlich ist.
Umso bedeutsamer wird damit die Wahl einer starken Senior:innenvertretung.
Dieser Artikel stammt aus dem “Aus dem Rathaus” vom Juni 2026. Die Zeitungen des Bezirksvorstandes und der Fraktion können hier runtergeladen werden. Beide Zeitungen gibt es auch als kostenloses Abo.
