Anwohnende entlasten und Schallschutz am BER auszahlen
Antrag,, interfraktionell mit B'90/Grüne und SPD
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die ausstehenden
Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm unbürokratisch an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden.
Hierbei sollte die Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beauftragt werden, die bereits
ermittelten Kosten für bauliche Schallschutzmaßnahmen gemäß dem individuellen Leistungsverzeichnis der
ASE-B an die Anspruchsberechtigten auszuzahlen, sofern diese damit einverstanden sind und auf weitere
Beschwerden und Forderungen verzichten.
Begründung:
Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Flughafens BER regelt unter anderem konkrete Schutzziele und
Maßnahmen, um Betroffene von Fluglärm zu entlasten und zu entschädigen. Betroffene, bei welchen die
Schallschutzkosten weniger als 30% des Verkehrswerts des zu schützenden Objekts betragen, fallen in die
Anspruchsermittlung zur baulichen Umsetzung
(ASE-B), wobei die Kosten der baulichen Maßnahmen gemäß eines Leistungskatalogs nach Umsetzung
erstattet werden. Die Realität zeigt jedoch, dass die bauliche Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen die
Betroffenen teils vor erhebliche Probleme stellt und oftmals weitere Kosten entstehen, sodass die Betroffenen
die ASE-B nicht umsetzen können, zumal bei Kritik oder Beschwerde über die von der FBB festgelegten
Maßnahmen, diese nur bei der FBB vorgelegt werden können. Die Obere Gemeinsame Luftfahrtbehörde
Berlin-Brandenburg als aufsichtführende Institution fühlt sich nur für „systematische“ Fehler, die einzelne
Betroffene aber nicht nachweisen können, verantwortlich. Den Betroffenen bleibt entweder der aufwendige und
kostenträchtige Weg vor das OVG oder der faktische Verzicht auf den Schallschutz ihrer Wohnungen.
Der Monatsbericht Januar 2025 der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH verdeutlicht die Missstände in
Zahlen. So wurden bislang nur für 5.262 Wohneinheiten die ASE-B ausgestellt sowie nur 662 Wohneinheiten
tatsächlich vollständig geschützt. Bei insgesamt 14.750 tagschutzberechtigten Wohneinheiten sind also
gerade einmal knapp 5% geschützt.
Erschwerend kommt der Umstand hinzu, dass die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH mittlerweile
kommuniziert, dass nach drei Jahren der Erstattungsanspruch für die bauliche Umsetzung der
Schallschutzmaßnahmen verjährt. Das hieße, alle bis Dezember 2022 zugestellten ASE-B verjähren zum
31.12.2025.
Vor dem Hintergrund, dass eine Umsetzung aller Baumaßnahmen bis Jahresende nicht möglich erscheint, um
möglichen langen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen und um die Anspruchsberechtigten zu entlasten, sollte eine
wie im Antrag beschriebene unbürokratische Lösung gefunden werden. Die Kosten für Schallschutz sind zudem
bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH einkalkuliert und somit entstehen durch die im Antrag empfohlene
Vorgehensweise keine zusätzlichen Kosten.
Drucksache Nr.: IX/1066
Ansprechpartner: Philipp Wohlfeil

