Akteneinsich für Mieter:innen
Abwendungsvereinbarungen einsehbar
Wenn Wohnhäuser in Millieuschutzgebieten die Besitzer:in wechseln sollen, hat das Bezirksamt ein Vorkaufsrecht, das die zukünftigen Besitzer:innen mit einer Abwendungsvereinbarung abwenden können, in der sie sich zu den Zielen des Millieuschutzes bekennen müssen.
Diese Vereinbarung kann durch die derzeitigen und künftigen Mieter:innen des Hauses eingesehen werden. So können sie überprüfen, ob die Vorgaben im Millieuschutzbebiet eingehalten werden. Zum einen sind die Vermieter:innen verpflichtet, die Mieter:innen über die Abwendungsvereinbarung zu informieren, zum anderen können Mieter:innen auch beim zuständigen Bezirksamt Akteneinsicht beantragen. Aktiv veröffentlichen darf das Amt diesen Vertrag jedoch nicht, wie aus der Antwort auf eine Anfrage von Uwe Doering, Sprecher für Stadtentwicklung der Fraktion DIE LINKE, hervorgeht.
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