Alternative Planungen Grundschulstandort Niederschöneweide

Schriftliche Anfrage VIII/1306

  1. Wer ist Eigentümer der Fläche der Sportanlage Adlergestell 105 in Niederschöneweide?
  2. Sind dem Bezirksamt Verwertungsabsichten des Eigentümers bekannt?
  3. Sind dem Bezirksamt Daten hinsichtlich der Auslastung bekannt und, wenn ja, welche?
  4. Wie ist die Fläche gewidmet?
  5. Ist die Nutzung als Parkplatz der straßenseitig gelegenen Felder zulässig?
  6. Könnte die Fläche planungsrechtlich für die Errichtung einer neuen Grundschule oder wenigstens für deren gedeckte Sportanlage genutzt werden und, wenn ja, welcher Änderungen bedarf es dafür?
  7. Wären die beiden straßenseitig gelegenen vorderen Felder ausreichend, um einen Grundschulstandort zu errichten?

gestellt am 01.10.2020

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 22.10.2020

Wer ist Eigentümer der Fläche der Sportanlage Adlergestell 105 in Niederschöneweide?

Die Fläche befindet sich im Eigentum des Bundeseisenbahnvermögens.

Sind dem Bezirksamt Verwertungsabsichten des Eigentümers bekannt?

Eine lnteressensbekundung seitens des Bezirksamtes über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde 2019 von der Bahn negativ beantwortet, da eigene Verwertungsabsichten vorliegen. Direkte Gespräche mit der Bahn haben nicht stattgefunden.

Sind dem Bezirksamt Daten hinsichtlich der Auslastung bekannt und, wenn ja, welche?

Da sich das Grundstück nicht im Fachvermögen des Bezirksamtes befindet, liegen dazu hier keine Informationen vor.

Wie ist die Fläche gewidmet?

Die Fläche ist als Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche (Sportanlage) gewidmet.

Ist die Nutzung als Parkplatz der straßenseitig gelegenen Felder zulässig?

nein

Könnte die Fläche planungsrechtlich für die Errichtung einer neuen Grundschule oder wenigstens für deren gedeckte Sportanlage genutzt werden und, wenn ja, welcher Änderungen bedarf es dafür?

Aus Sicht des Stadtentwicklungsamtes eignet sich die gesamte Fläche planungsrechtlich aufgrund seiner Gesamtgröße und besonderen Lage direkt am S-Bahnhof für den Bau einer weiterführenden Schule in Kombination mit erweiterten Sportflächen. Voraussetzung wäre die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens, da sich die Flächen im Außenbereich befinden und damit momentan nicht bebaubar sind. Eine tatsächliche Schulentwicklung ist an diesem Standort nicht möglich, da sich die Fläche nicht im Eigentum des Landes Berlin befindet.

Wären die beiden straßenseitig gelegenen vorderen Felder ausreichend, um einen Grundschulstandort zu errichten?

Auch unabhängig von den Eigentumsverhältnissen eignen sich die beiden straßenseitig gelegenen Felder nicht für die Errichtung einer Grundschule, da dort nicht die notwendige Fläche vorhanden ist.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1306