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Altkleidercontainer

Dr. Monika Bränström
Dr. Monika Bränström

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0480  

  1. Hat der Bezirk eine aktuelle Übersicht über illegal aufgestellte Altkleidercontainer auf öffentlichem Straßenland?
  2. Wenn ja, was wird gegen diese illegal aufgestellten Container unternommen?

gestellt am 03.05.2018

von Dr. Monika Bränström

Das Bezirksamt antwortet am 21.06.2018

Zu 1.:
Nein, eine gesonderte Übersicht zu illegal aufgestellten Altkleidercontainer wird im Straßenund Grünflächenamt (SGA) nicht geführt.
Eingehenden Hinweisen zu Altkleidercontainern wird unmittelbar nachgegangen. Die angegebenen Standorte werden von Mitarbeiter/innen des SGA überprüft.

Zu 2.:
Bei Feststellung eines illegal auf öffentlichem Straßenland aufgestellten Altkleidercontainers wird dann zunächst eine Räumungsaufforderung in Form eines gelben Aufklebers an dem Container angebracht. Nach Ablauf einer Woche wird kontrolliert, ob der Container vom öffentlichen Straßenland entfernt wurde. Ist dies nicht der Fall, wird seitens des SGA eine Firma mit der Beräumung beauftragt.

Ist der für die Aufstellung des Altkleidercontainers konkret Verantwortliche zu ermitteln, wird gegen ihn ein Ordnungswidrigkeilsverfahren eingeleitet, ein Bußgeld verhängt und für die
Zukunft im Falle einer erneuten illegalen Containeraufstellung ein Zwangsgeld angedroht. Bei wiederholler Feststellung eines Altkleidercontainers dieses Verantwortlichen wird, wie
beschrieben, wiederum eine Räumungsaufforderung angebracht, erneut ein Ordnungswidrigkeilsverfahren eingeleitet und zusätzlich das angedrohte Zwangsgeld festgesetzt (derzeit
in Höhe von 500,- € für jeden weiteren festgestellten Altkleidercontainer).

An dieser Stelle ist allerdings anzumerken, dass Allkleidercontainer vielfach auch auf Privatgrundstücken z.B. auf Grundstücken von Wohnungsbaugesellschaften, Supermärkten aufgestellt werden. ln diesen Fällen bestehen für das SGA rechtlich keine Möglichkeiten, eine Beräumung durchzusetzen.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0480
 

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