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Aufwertungsprozess für das Ortsteilzentrum Marktpassagen

Heike Kappel

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1151 vom 16.02.2026 der Bezirksverordneten Heike Kappel – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Entspricht es den aktuellen Planungen, dass kein neues Quartier mit Wohnungen, Gewerbeflächen und einer Kita mehr an den Marktpassagen entstehen soll, wie dies in der Sitzung zur Radickestraße am 11. Februar erläutert wurde?

  2. Wurde das Vorhaben endgültig aufgegeben oder gibt es noch Überlegungen, das Quartier an anderer Stelle zu realisieren?

  3. Welche Gründe führten zu dieser Kehrtwende in den Plänen und wie wird die künftige Nutzung der Marktpassagen nun konkret aussehen?

  4. In welchem Zeitraum soll diese Entwicklung geschehen?

  5. Wem gehören die Marktpassagen und welche Gewerke nutzen noch diese Anlage?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Dass das dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-66 VE zugrundeliegende Konzept eines neuen Quartiers nun voraussichtlich nicht umgesetzt wird, entspricht nicht den Zielen des Bezirks für diesen Bereich des Ortsteils Adlershof. Das Bezirksamt hatte großes Interesse an der Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9-66 VE und der Umsetzung dieses Projekts an dem Standort der ehemaligen Marktpassage. Beides hängt bzw. hing allerdings maßgeblich von dem privaten Vorhabenträger ab. Das Bezirksamt hat mit dem Vorhabenträger mehrfach Gespräche zur Fortführung dieses Projekts geführt. Daraus ging hervor, dass dieser aktuell leider keine Entwicklungsabsichten mehr für das Grundstück der ehemaligen Marktpassage hat.

Zu 2.
Es handelt sich beim B-Plan 9-66 VE um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Das zugrundeliegende Konzept ist daher sehr konkret auf die Gegebenheiten des Grundstücks ausgelegt und lässt sich in der Form nicht an anderer Stelle umsetzen.

Zu 3.
Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, welche Gründe des privaten Grundstückseigentümers zu der Abkehr von den Entwicklungsabsichten führten.
Weitere Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Grundstück sind abhängig von der Zulässigkeit gemäß § 34 BauGB. Diesbezügliche Bauabsichten sind nicht bekannt.

Zu 4.
Siehe Beantwortung der Fragen 1 und 3

Zu 5.
Das betreffende Grundstück gehört einem Privateigentümer; genauere Auskünfte können aus Datenschutzgründen nicht erfolgen.
Aufgrund bauordnungsrechtlicher Mängel sind die bisherigen Nutzungen der Marktpassage untersagt.

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