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B-Plan 9-22 (Wasserstadt Spindlersfeld)

Ernst Welters
Ernst Welters

Schriftliche Anfrage VIII/0163

  1. Hat das Bezirksamt Verhandlungen geführt, um zu erreichen, dass mindestens ein Teil des Baustellenverkehrs (Anlieferung und Abraum) vorrangig über die Wasserseite mittels einer temporären Anlegestelle abgewickelt werden kann?
  2. Wird der übrige Baustellenverkehr ausschließlich über die Ottomar-Geschke-Straße geführt und wie werden andere Straßen wirkungsvoll vor LKW- und Schwerlastverkehr geschützt?
  3. Kann die Herrichtung eines asphaltierten Uferwegs mit Priorität erfolgen?
  4. Wird die Steigerung der Einwohnerzahl durch die Wohnungsbautätigkeit in Spindlersfeld zu einer Überprüfung der Taktzeiten bei der S-Bahn führen bzw. ist eine solche bereits angeregt?

gestellt am 23.05.2017

von Ernst Welters

Das Bezirksamt antwortet am 30.06.2017

Zu 1.
Diese Thematik ist zu Beginn der Abstimmungen angesprochen worden. Nach aktueller Aussage des Vorhabenträgers sind die Überlegungen dazu noch nicht abgeschlossen. Er wird diese Thematik seinerseits im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren und der daraus resultierenden Bauabläufe konkret prüfen. Dem Straßenbaulastträger fehlt es an einer
Rechtsgrundlage, Forderungen dieser Art zu stellen. Eine Regelung im Bebauungsplanverfahren ist dazu nicht möglich.

Zu 2.
Dem Straßenbaulastträger ist bisher kein Konzept des Investors zur Belieferung seiner Baustelle bekannt. Grundsätzlich sind die Straßen dem öffentlichen Verkehr und Gemeingebrauch gewidmet, d. h. Einschränkungen für eine bestimmte Verkehrsart kann es rechtssicher nur geben, wenn zum Beispiel der Straßenzustand eine Tonnagebegrenzung erfordern würde. Ein "Schutz" im Sinne der Frage 2 ist so nicht möglich. Es wird erwartet, dass in der Hauptsache die Ottomar-Geschke-Straße genutzt wird.

Zu 3.
In dem mit dem Investor abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag ist die Herstellung des Uferweges bis zum 31.12.2016 terminiert. Der städtebauliche Vertrag steht jedoch unter der aufschiebenden Bedingung der Festsetzung des Bebauungsplans. Da diese Festsetzung noch nicht erfolgt ist, kann die Herstellungsverpflichtung noch nicht durchgesetzt werden.

Zu4.
Das Bezirksamt setzt sich seit Jahren für einen 10-Minuten-Takt der S 47 zumindest in den Hauptverkehrszeiten ein. Dies ist im Rahmen der Abstimmungen zum Stadtentwicklungsplan Verkehr, zum Nahverkehrsplan Berlin sowie in einer Vielzahl von persönlichen Gesprächen mit der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt / heute Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfolgt.
Mit Fertigstellung der geplanten Wohnbebauung auf dem ehemaligen Rewatex-Gelände und der intensiven Wohnungsbauentwicklung in der Bezirksregion Köpenick Süd, insbesondere in Wendenschloß, wird diese Forderung um so dringlicher.
Das Bezirksamt wird deshalb die Thematik der Verstärkung der S-Bahnanbindung Spindlersfeld auch in die Abstimmungen zur Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans Verkehr, des Nahverkehrsplans und in die Gespräche zum Mobilitätskonzept Cluster Köpenick, welches durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeitet wird, einbringen.

Schriftliche Anfrage - KA VIII/0163
 

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