B-Plan XV-30b
Kleine Anfrage - KA VII/1025
1. Welche Infrastruktur sozialer Art muss der Bauherr laut gesetzlichen Vorgaben gemessen an der Größe des Bauvorhabens finanzieren (aufgeschlüsselt nach a) Kitaplätzen, b) Schulplätzen, c) Spielflächen)?
2. Wie viele Kitaplätze werden im Rahmen des oben genannten Bauvorhabens durch den Bauherrn tatsächlich finanziert werden?
3. Wo sollen diese sein?
4. Wie viele Schulplätze sollen im Rahmen des oben genannten Bauvorhabens durch den Bauherrn tatsächlich finanziert werden?
5. Wie viel Quadratmeter Spielfläche sollen tatsächlich finanziert werden?
6. Welche Infrastruktur sozialer Art plant der Bauherr darüber hinaus an welchem Ort zu finanzieren?
7. Wie viele Plätze beziehungsweise Quadratmeter sozialer Infrastruktur wurden an welchem Ort durch den ehemaligen Eigentümer des B-Plangebietes XV-30 vor Jahren bereits finanziert?
8. Existieren diese (siehe Punkt 7) jetzt noch?
Gestellt am 27.06.2016
Von Antja Stantien

