B-Plan XVI-85
Schriftliche Anfrage VIII/0241
- Trifft es zu, dass der B-Plan XVI-85 (Grünau, Regattastr. 191/277, Sportpromenade 1) auch das Gelände des ehemaligen Funkhauses Grünau beinhaltet?
- Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über Pläne beziehungsweie Vorstellungen der Eigentümer zur zukünftigen Nutzung?
gestellt am 16.08.2017
von Petra Reichardt
Das Bezirksamt antwortet am 28.08.2017
Zu 1.
Ja, es trifft zu, dass der B-Pian XVI-85 (Grünau, Regattastr. 191/277, Sportpromenade 1) auch das Gelände des ehemaligen Funkhauses Grünau beinhaltet.
Zu 2.
Über die Eigentümer liegen keine Informationen vor. Weder im Stadtplanungsamt noch im Fachbereich Untere Denkmalschutzbehörde gibt es aktuelle Anfragen, Anträge oder Gespräche bzgl. der Nutzung des Denkmalobjektes.

