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Baumaßnahme in der Güttlander Straße

Marina Borkenhagen
Marina Borkenhagen

Schriftliche Anfrage VIII/0238

  1. Welches Bauvorhaben findet derzeit in der Güttlander Straße in Berlin-Rahnsdorf statt und warum ist diese Straßenbaumaßnahme nicht auf der Internetpräsentation des Straßen- und Grünflächenamtes in der Übersicht über aktuelle Bauvorhaben verzeichnet?
  2. Welche Auflagen bezüglich des Schutzes der Vegetation hat das Grünflächenamt dem dortigen Straßenbaulastträger erteilt und wie erfolgt gegebenenfalls eine Überprüfung der Einhaltung dieser Auflagen?
  3. Welche Konsequenzen ergeben sich aus den von einer Bürgerin aufgezeigten Problemen bei dem Bauvorhaben in der Güttlander Straße (Beschädigungen am Wurzelwerk diverser Bäume)?
  4. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen und in welcher zeitlichen Abfolge werden diese gegebenenfalls umgesetzt?
  5. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass bei dem angesprochen Bauvorhaben und bei zukünftigen Bauvorhaben die erteilten Auflagen eingehalten werden?

gestellt am 14.08.2017

von Marina Borkenhagen

Das Bezirksamt antwortet am 28.08.2017

zu 1.
ln der Gültlander Straße erfolgen derzeit Fahrbahninstandsetzungsarbeiten, der Neubau der Gehwege, beidseitig incl. Herstellung der fehlenden Grundstückszufahrten. Die Bauarbeiten finden vom 31.07. bis voraussichtlich Ende November 2017 statt.
Aufgrund eines Übermittlungsfehlers und der derzeitigen Urlaubszeit war die Baumaßnahme bisher nicht auf der Internetseite des Straßen- und Grünflächenamtes aufgeführt. Die Veröffentlichung wurde umgehend veranlasst.

zu 2.
Laut Protokoll des Fachbereichs Grün wurde die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die acht Straßenbäume und sieben Grundstücksbäume festgelegt. Weiterhin wurde eine ökologische Baubetreuung beauftragt. Die ökologische Baubetreuung stellt die Einhaltung aller Auflagen sicher.

zu 3.
Mit Protokoll vom 02.08.2017 wurde durch den Gehölzsachverständigen festgestellt, dass alle erkennbaren Wurzeln unter der ehemaligen Betonfahrbahn verlaufen. Die Dimension
und der Verlauf lassen den Schluss zu, dass die Wurzeln nur eine geringe statische Wirksamkeit aufweisen. Gegebenenfalls muss bei Wurzelreduzierungen auch eine Kronenreduzierung erfolgen. Dies kann häufig erst im Zuge der Baumaßnahme eingeschätzt werden. Aber auch hier gelten die Auflagen des Fachbereiches Grün.

zu 4.
Die ökologische Baubetreuung wird bis zum Bauende (ca. Monat November. 2017) beibehalten. Alle Auflagen werden im Zuge des Baufortschrittes kontrolliert und umgesetzt.

zu 5.
Vor Baubeginn der Güttlander Straße wurde neben der Fachkraft des Straßen- und Grünflächenamtes eine ökologische Baubetreuung bestellt.
Im Zuge dieser Baumaßnahme, wie auch bei anderen Baumaßnahmen üblich, wurden und werden Auflagen durch den Fachbereich Grün erteilt, deren Umsetzung während der Maß-
nahme bis zum Bauende kontrolliert werden. Bei Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten der Fahrbahn bzw. des Gehweges sind Arbeiten im Wurzelbereich teilweise unumgänglich.

Schriftliche Anfrage - KA VIII/0238
 

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