Bausachverständige/ Bausachverständiger für Barrierefreiheit

Interfraktioneller Antrag Die LINKE, Bündnis 90/Die Grünen

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Stelle für eine Bausachverständige / einen Bausachverständigen für Barrierefreiheit bei der Bauaufsicht zu schaffen.

Begründung:

In der Bauaufsicht werden die Bauanträge nicht nach § 63 der Bauordnung auf die Einhaltung der Vorschriften für die Barrierefreiheit geprüft. Nach Fertigstellung der Gebäude wird dort ebenfalls nicht geprüft, ob die Barrierefreiheit umgesetzt wurde. Gegenwärtig wird diese Arbeit vom Beauftragten für Menschen mit Behinderungen mit sehr hohem zeitlichen Aufwand übernommen, dadurch können andere wichtige und umfangreiche Aufgaben nach Artikel 11 Landesverfassung Berlin nur eingeschränkt und oder nur durch hohem persönlichen Einsatz erfüllt werden.

Ansprechpartnerin
Monika Brännström

Drucksache VIII/0847