Bauvorhaben Köpenick
Schriftliche Anfrage VIII/0067
- Welche Bauvorhaben sind dem Bezirksamt in dem Bereich zwischen Mahlsdorfer Straße, Mittelheide, Seelenbinderstraße bis hin zum S-Bahnhof Hirschgarten bekannt?
- Wie ist der Stand bei Baugenehmigungen und der Aufstellung von Bebauungsplänen in diesem Bereich?
- Welche Planbefangenheiten existieren für die Köpenicker Altstadtumfahrung westlich der Mahlsdorfer Straße?
- Welche Auswirkungen auf die Gesamtplanung dieses Bereiches hat das Bauvorhaben Regionalbahnhof Köpenick?
gestellt am 01.02.2017
von Ernst Welters
Das Bezirksamt antwortet am 17.02.2017
Zu 1. und 2.
Nördlich der Bahn
- Mittelheide zwischen den Häusern Nr. 39 -93 wurden diverse Dachgeschossausbauten genehmigt. Es wurden bereits fast alle fertiggestellt
- Mittelheide vor Nr. 49 (Schule) - Bauantrag Neubau eines Wohnhauses (16 WE) mit Tiefgarage (24 Stellplätze}- Eingang 22.12.2016. Der Bauantrag ist noch unvollständig, daher wurde die Prüfung noch nicht begonnen.
- Stellingdamm 15 - Bauantrag zur Nutzungsänderung zum Wohnmobilpark und Biergarten - nachträglicher Antrag Eingang 06.09.2016, keine Zustimmung des Eigentümers BSR zu Änderungen an der Bausubstanz
Baurechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen. - Hirtestr. 24-26 - Neubau von 2 Wohnhäusern mit 35 WE und Tiefgarage mit 28 Steilplätzen - Baugenehmigung vom 13.09.2016, noch kein Baubeginn, Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des am 30.06.2006 festgesetzten Bebauungsplans XVI-15
- Mahlsdorier Str. 9-11 - Neubau einer Wohn- und Gewerbeanlage mit Tiefgarage (86 WE, 47 Tiefgaragenstellplätze)- Baugenehmigung vom 13.09.2016, noch kein Baubeginn, Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des am 30.06.2006 festgesetzten Bebauungsplans XVI-15
- Mahlsdorier Str. 2- Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit oberirdischer Mittelgarage (45 WE, 39 Garagenstellplätze) - Baugenehmigung vom 17.12.2014, wird voraussichtlich nicht ausgeführt, da Eingang neuer Bauantrag:
- Mahlsdorier Str. 2- Bauantrag Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (57 WE) und einer Mittelgarage (34 Pkw-Stellplätze), Eingang 22.11.2016, ist noch im Beteiligungsverfahren, Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des am 30.06.2006 festgesetzten Bebauungsplans XVI-15
Südlich der Bahn
- Seelenbinderstr. 23- Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern, Vorderhaus 4-geschossig mit Mansarddach, Hinterhaus 3-geschossig mit Staffelgeschoss - positiver Vorbescheid vom 20.01.2017
Der Senat hat des Weiteren in der Sitzung am 12.04.2016 die Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung nach § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) für das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick beschlossen. Zielstellung ist die städtebauliche Neuordnung dieses Bereiches. Die weitgehende Funktionslosigkeit des Gebietes erfordert eine Umstrukturierung und Entwicklung im Sinne einer nachhaltigen Wiedernutzbarmachung sowie die Integration der gesamten Fläche in die Stadtstruktur. Im Rahmen der Prüfung des Durchführungserfordernisses einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist es Aufgabe der Vorbereitenden Untersuchung, unter Abwägung aller stadtentwicklungsrelevanten Belange zu ermitteln, wie das Untersuchungsgebiet begrenzt sein soll und künftig entwickelt werden kann. Bebauungspläne resultieren daraus zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.
Zu 3.
Das Bezirksamt nimmt an, dass es hier um den Planungsstand der Ost-West-Trasse zwischen An der Wuhlheide und Mahlsdorier Straße geht. Für den Neubau dieser Straße, die zu
verkehrlichen Entlastungen in der Bahnhofstraße führen wird, läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen dieses bereits 2005 begonnenen Verfahrens waren mehrmals in Folge von geänderten Rahmenbedingungen Überarbeitungen der Planunterlagen erforderlich. Aktuell ist der Stand erreicht, dass nach umfangreichen inhaltlichen Abstimmungen eine finale Überarbeitung der Unterlagen erfolgt mit dem Ziel, diese schnellstmöglich der Planfeststellungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu
übergeben.
Zu 4.
Bezirk und Senat messen dem geplanten Regionalbahnhof Köpenick einen hohen Steilenwert bei. Die Netzplanung für den Regionalverkehr hat neben der Anbindung des Berliner Umlands an die Innenstadt aus Sicht des Landes Berlin auch das Ziel der besseren Verknüpfung Berlins- d.h. hier der äußeren Stadt- mit dem Umland. Hieraus ergibt sich die
Notwendigkeit, jeweils mindestens eines zusätzlichen Halts auf Berliner Stadtgebiet zwischen dem S-Bahn-Ring und der Stadtgrenze in einem Stadtteilzentrum der äußeren Stadt,
um sinnvolle Verknüpfungen mit dem Umland auch für die Berliner Wohnbevölkerung sicherzustellen. Köpenick gehört dabei zu einem der dynamischsten Siedlungsgebiete in Berlin.
Der geplante Regionalbahnhof Köpenick dient damit der Verbesserung der Verknüpfung mit dem Umland, wodurch insgesamt mehr Fahrgäste für den Öffentlicher Nahverkehr (ÖV) gewonnen werden.
Die DB Netz AG erarbeitet derzeit die Antragsunterlagen zur Planfeststellung für den Ausbau der Bahnstrecke Berlin-Frankfurt/Oder im Abschnitt Wuhlheide bis Hirschgarten. Bestandteil dieses Abschnittes ist der Bahnhof Köpenick, der einen Regionalbahnsteig bekommen soll. Dieser Regionalbahnhof wird seitens des Bezirksamts seit Jahren gefordert.
Die konkreten Auswirkungen dieses Vorhabens auf Köpenick Nord und auf die Dammvorstadt werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens untersucht. Grundsätzlich kann
benannt werden, dass sich die Bedeutung des Bahnhofes Köpenick als Knotenpunkt des ÖPNV verstärken wird, was dem bezirklichen Hauptzentrum in der Bahnhofstraße und auch
den umliegenden Wohngebieten zugutekommt. Erhöhten Lärmbelastungen wird durch aktive und passive Schallschutzmaßnahmen gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen
entgegengewirkt.

