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Brückenöffnung und Wiederherstellbarkeit der Begehbarkeit

Tino Oestreich
Tino Oestreich

Schriftliche Anfrage VIII/0073

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Gehweg am südlichen Ufer des Teltowkanals unter der Wegedornbrücke noch immer verschlossen ist und sieht es sich in der Lage, dafür Sorge zu tragen, diesen Weg wieder zu öffnen, vor allem weil die benachbarte Baumaßnahme schon lange abgeschlossen ist?
  2. Plant das Bezirksamt, die Uferstreifen zwischen Wegedornstraße und Autobahnparkanlage südlich vom Teltowkanal wieder passierbar zu machen, nachdem durch die Brückensperrung der Weg nicht mehr genutzt wurde und verwilderte?

gestellt am 06.02.2017

von Tino Oestreich

Das Bezirksamt antwortet am 22.02.2017

zu 1. und 2.

Nach Prüfung durch das Bezirksamt sind die betreffenden Grundstücke im Vermögen der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswasserstraßenverwaltung).
Damit hat das Bezirksamt keinen unmittelbaren Einfluss auf eine gewünschte Wiedereröffnung der Wegeflächen bzw. das Passierbarmachen von Wegen parallel zum Teltowkanal. Das Straßen- und Grünflächenamt wird sich aber direkt an die Bundeswasser-straßenverwaltung mit der Bitte um Prüfung wenden, ob eine Passierbarkeit der Wege ermöglicht werden kann.

Schriftliche Anfrage - KA VIII/0073

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