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Defekte Brücke der Parkeisenbahn über die Rohrlake

Tino Oestreich

Kleine Anfrage - KA VII/0977

1. Sind für die Instandsetzung der Eisenbahnbrücke der Berliner Parkeisenbahn über die ausgetrocknete Rohrlake auf der Strecke des derzeitig nicht betriebenen Haltepunkts Betriebsbahnhof Genehmigungen beim Bezirksamt Treptow-Köpenick notwendig und, wenn ja, welche?

2. Liegen dem Bezirksamt Anträge und Anfragen zur Instandsetzung vor und ist es richtig, dass es in der Vergangenheit diesbezüglich Probleme mit dem Umwelt- und Naturschutzamt gab?

3. Wurden Fördermöglichkeiten seitens des Bezirks zur Instandsetzung der Brücke geprüft, um den Eisenbahnbetrieb auf dieser historischen Strecke zu ermöglichen und welche Fördermittel ständen zur Verfügung?

Gestellt am 17.04.2016

Von Tino Oestreich

Beantwortet am 04.05.2016

Antwort des Bezirksamts

Zu 1.:

Die Rechtsgrundlage für ein Genehmigungsverfahren ist das Allgemeine Eisenbahngesetz. Neben den naturschutzfachlichen Genehmigungen nach BNatSchG/ NatSchG Bin (Eingriff in Natur und Landschaft gemäß§ 14 BNatSchG/ § 16 NatSchG sowie Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope gemäß § 30 BNatSchG/ § 28 NatSchG Bin), für deren fachliche Prüfung die untere Naturschutzbehörde zuständig ist, bedarf es noch einer Genehmigung nach Landeswaldgesetz (zuständig ist SenStadtUm).

Zu 2.:

Dem Bezirksamt wurde im Jahr 2014 von Pro Wuhlheide e.V eine Zusammenstellung von Diskussionspunkten übergeben, in der auch Um- und Ergänzungsbauten sowie Streckenerweiterungen der Parkeisenbahn aufgeführt sind. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um konkrete Anträge, sondern um Projekte auf dem Stand von Vorüberlegungen. Die frühere direkte Kontaktaufnahme mit dem Umwelt- und Naturschutzamt hat im Ergebnis der aufgezeigten naturschutzfachlichen Probleme dazu geführt, dass der Vorhabenträger seine Vorüberlegungen nicht weiter vorangetrieben hat. Auch zum jetzigen Zeitpunkt könnte fachlich nicht anders entschieden werden. Die Strecke quert ein geschütztes Biotop, welches im Sanierungsbereich der Brücke gleichzeitig auch FFH-Lebensraumtyp ist. Mit einer Unterschutzstellung wie geplant wäre der betreffende Bereich aufgrund seiner hohen Wertigkeit einem Naturschutzgebiet zugehörig.

Zu 3:

ln der Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt gibt es darüber keine Kenntnis.

Rainer Hölmer 

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