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Durchführung der Bundestagswahlen

Philipp Wohlfeil
Philipp Wophlfeil

Schriftliche Anfrage VIII/0267

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Durchführung der Bundestagswahlen etwa in Hinblick auf die Bearbeitung von Briefwahlanträgen, die Zusendung von Wahlunterlagen und Wartezeiten im Briefwahllokal?
  2. Gab es darüber hinaus besondere Vorkommnisse?

gestellt am 14.09.2017

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 25.09.2017

Zu 1.
Mit Blick auf die Durchführung der Bundestagswahlen ist festzustellen, dass immer mehr Menschen in Treptow-Köpenick die Briefwahl nutzen. Ein Trend, der sich auch in den
anderen Berliner Bezirken abzeichnet.

Bundestagswahl             Briefwähler Treptow-Köpenick
2009                                  34.154
2013                                  39.183
2017                                  51.293 (Stand 21.09.2017)

Das sind rund 25% der Wählerinnen und Wähler in Treptow-Köpenick.

Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen müssen keine Gründe für eine Briefwahl angegeben werden. Der Antrag kann mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten
Antragsformular postalisch an die Briefwahlstelle gesandt werden. Darüber hinaus kann die Antragstellung per FAX, E-Mail, Online-Wahlschein oder persönlich vor Ort in der
Briefwahlstelle erfolgen. Auf die Möglichkeit der Briefwahl wurde durch verschiedene Parteien hingewiesen. Über die Medien wurden die Bürgerinnen und Bürger zu den
zahlreichen Antragsmöglichkeiten informiert. Um den fristgemäßen Erhalt zu gewährleisten, wurde um eine rechtzeitige Antragstellung gebeten.

Die Bearbeitung der Briefwahlanträge erfolgt im Bezirkswahlamt Treptow-Köpenick in der Regel tagfertig. Das bedeutet, dass die Briefwahlunterlagen zu Anträgen, die bis 13.00 Uhr
im Wahlamt eingehen, bis zum Mittag des Folgetages in die Postabholung zur Zustellung an die Antragstellerinnen und Antragsteller gegeben werden. Bei dem diesjährigen
überdurchschnittlich hohen Antragseingang (mehrere tausend Anträge pro Tag) war diese Arbeitsweise allerdings nicht durchgängig möglich.

Die bearbeiteten Briefwahlunterlagen werden täglich (13:00 Uhr) durch die berlinweit vertraglich gebundene PIN-AG abgeholt und zugestellt. Somit erfolgt kein Umweg über den
sonst üblichen Postweg.

Die Briefwahl gewinnt bei Wählerinnen und Wählern zunehmend an Bedeutung und wird von diesen offensichtlich als Service-Angebot der Bezirkswahlämter verstanden. Es wird
entsprechend der Erfahrung der letzten Wahlen oftmals nicht mehr davon ausgegangen, dass der rechtzeitige Eingang der roten Wahlbriefe im zuständigen Bezirkswahlamt dennoch
in der persönlichen Verantwortung der Wählerinnen und Wähler liegt.
Hier führt eine hohe Erwartungshaltung vieler Wählerinnen und Wähler zu einer großen Belastung für die Dienstkräfte des Bezirkswahlamtes.
Die Belastungen waren auch deshalb sehr groß, da die Personalbemessung der für die Briefwahl eingestellten Zeitkräfte durch die Senatsverwaltung für Finanzen auf dem Niveau
der Berliner Wahlen 2016 basierte (36.000 Briefwähler/innen).

Trotzdem verlief bis auf wenige Einzelfälle die Zustellung der Briefwahlanträge und der roten Wahlbriefe an das Bezirkswahlamt ohne Probleme.

Aufgrund der starken Briefwahlbeteiligung kam es selbstverständlich auch zu Wartezeiten in der bezirkliehen Briefwahlstelle. Diese können nicht verhindert werden.

Zu 2.
Nein

Schriftliche Anfrage - KA VIII/0267

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