Durchgang am Rathaus Friedrichshagen
Kleine Anfrage - KA VII/1009
1. Wer ist für die Unterhaltung des Durchgangs von der Albert-Schweizer-Straße zur Bölschestraße am Rathaus Friedrichshagen zuständig?
2. Sind dem Bezirksamt Pläne für eine Aufwertung durch Dritte bekannt oder sieht es die Möglichkeit, selbst für mehr Sauberkeit, Mülleimer, Sträucher, Sitzbänke und Tische zu sorgen?
Gestellt am 07.06.2016
Von Philipp Wohlfeil
Beantwortet am 22.06.2016
Antwort des Bezirksamts
zu 1.
Der Durchgang zwischen Bölschestraße und Albert-Schweitzer-Straße über das Flurstück 191, Kartenblatt 40601 stellt öffentliches Straßenland im Sinne von § 2 Berliner Straßengesetz dar. Somit ist der Straßenbau Lastträger, hier das Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Tiefbau, für die Unterhaltung zuständig.
zu 2.
Nein, dem Bezirksamt sind keine Pläne für eine Aufwertung durch Dritte bekannt. Die Reinigung erfolgt durch die BSR gemäß Straßenreinigungsgesetz (StrReinG), Straßenverzeichnis A, Reinigungsklasse IV durchschnittlich 1x wöchentlich. Zum Winterdienst sind gemäß § 4 (4) StrReinG die Anlieger verpflichtet. Das Aufstellen von Sitzbänken und Tischen im öffentlichen Straßenland ist nicht möglich, da hier die Verkehrssicherung Priorität hat.
Rainer Hölmer
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