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Ehemaliges Strandbad Oberspree

Philipp Wohlfeil
Philipp Wohlfeil

Schriftliche Anfrage VIII/0575

  1. Wer ist Eigentümer des ehemaligen Strandbads Oberspree?
  2. Gibt es gegenwärtig Pläne zur Nutzung des Geländes oder sind solche absehbar?
  3. Was ist planungsrechtlich auf dem Gelände baulich zulässig?
  4. Ließe die Wasserqualität einen Badebetrieb zu?

gestellt am 14.08.2018

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 24.08.2018

Zu 1.
Eigentümer des ehemaligen Licht- und Luftbads Oberspree sind die Berliner Forsten.

Zu 2.
Das Gelände soll als Wald und Erholungsfläche genutzt werden.

Zu 3.
Das Gelände befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Zulässig ist Wald. Es handelt sich nicht um ein Baugrundstück.

Zu4.
Bei der Spree handelt es sich um eine Bundeswasserstraße, in der das Baden nicht zulässig ist- unabhängig von der Wasserqualität.
Die Wasserqualität kann bei SenUVK/Wasserbehörde oder dem LAGeSo erfragt werden online unter:
https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/gesundheitsschutz/badegewaesser/.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0575
 

 

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