Ehemaliges Strandbad Oberspree
Schriftliche Anfrage VIII/0575
- Wer ist Eigentümer des ehemaligen Strandbads Oberspree?
- Gibt es gegenwärtig Pläne zur Nutzung des Geländes oder sind solche absehbar?
- Was ist planungsrechtlich auf dem Gelände baulich zulässig?
- Ließe die Wasserqualität einen Badebetrieb zu?
gestellt am 14.08.2018
von Philipp Wohlfeil
Das Bezirksamt antwortet am 24.08.2018
Zu 1.
Eigentümer des ehemaligen Licht- und Luftbads Oberspree sind die Berliner Forsten.
Zu 2.
Das Gelände soll als Wald und Erholungsfläche genutzt werden.
Zu 3.
Das Gelände befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Zulässig ist Wald. Es handelt sich nicht um ein Baugrundstück.
Zu4.
Bei der Spree handelt es sich um eine Bundeswasserstraße, in der das Baden nicht zulässig ist- unabhängig von der Wasserqualität.
Die Wasserqualität kann bei SenUVK/Wasserbehörde oder dem LAGeSo erfragt werden online unter:
https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/gesundheitsschutz/badegewaesser/.
Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0575

