Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes durch Schulcaterer

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/1235

  1. Welche Unternehmen wurden für welche Schulen vom Bezirksamt mit der Schulessen-Versorgung im Bezirk ab dem Schuljahr 2020/2021 beauftragt?
  2.  Haben sich alle beauftragten Unternehmen verpflichtet, das seit dem 01.05.2020 in Berlin geltende Vergabe-Mindestentgelt von 12,50 Euro brutto je Stunde nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) zu bezahlen? Wenn nicht, warum wurde trotzdem ein Auftrag erteilt?
  3. Welche Kontrollen erfolgen zur Sicherstellung der Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes und wie wird insbesondere verhindert, dass Anbieter ihre mit dem Bezirksamt geschlossenen Verträge an Subunternehmen auslagern, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern möglicherweise deutlich weniger als 12,50 Euro brutto je Stunde zahlen?
  4. Wie viel Einsichtnahmen in Lohnbuchunterlagen, etwa bei Steuerberaterbüros, erfolgten dazu bisher?

gestellt am 24.07.2020

von Johann Eberlein

Das Bezirksamt antwortet am 06.08.2020

Welche Unternehmen wurden für welche Schulen vom Bezirksamt mit der Schulessen-Versorgung im Bezirk ab dem Schuljahr 2020/2021 beauftragt?

siehe Anlage 1

 Haben sich alle beauftragten Unternehmen verpflichtet, das seit dem 01.05.2020 in Berlin geltende Vergabe-Mindestentgelt von 12,50 Euro brutto je Stunde nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) zu bezahlen? Wenn nicht, warum wurde trotzdem ein Auftrag erteilt?

Zum Ausschreibungszeitraum galt der neue gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,50 € noch nicht.
Da das Mittagessen zum 01.03.2021 erneut ausgeschrieben wird, wird selbstverständlich auch der aktuell gültige Mindestlohn verbindlich.

Welche Kontrollen erfolgen zur Sicherstellung der Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes und wie wird insbesondere verhindert, dass Anbieter ihre mit dem Bezirksamt geschlossenen Verträge an Subunternehmen auslagern, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern möglicherweise deutlich weniger als 12,50 Euro brutto je Stunde zahlen?

Eine zentrale Kontrollgruppe wurde bei der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung eingerichtet. Diese prüft irn Verdachtsfall die Zahlung des Mindestlohns/Tariflohns, Durchführung von Frauenförderungsmaßnahmen, Beachtung der Grundsätze der umweltgerechten Beschaffung sowie die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen. Eine Auslagerung an Subunternehmen ist ausgeschlossen.

Wie viel Einsichtnahmen in Lohnbuchunterlagen, etwa bei Steuerberaterbüros, erfolgten dazu bisher?

keine

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1235


Anlage 1