Entwidmung von Friedhofsflächen
Schriftliche Anfrage VIII/0157
- Welche Friedhofsflächen wurden in den letzten 5 Jahren entwidmet und welche weiteren Entwidmungen sind derzeit geplant?
- Welche Maßnahmen wurden auf den entwidmeten Grundstücken ausgeführt oder sind geplant?
- Welche Beschränkungen für die entsprechenden Grundstücke hat das Bezirksamt festgeschrieben oder sind geplant?
- Wie wird sichergestellt, dass die entwidmeten Grundstücke ihre Funktion als Grünflächen erhalten?
gestellt am 17.05.2017
von Marina Borkenhagen
Das Bezirksamt antwortet am 23.06.2017
Zu 1.
ln den Jahren 2012 bis heute wurden folgende Friedhofsflächen entwidmet:
| Friedhof | Gemarkung | Flur | Flurstück | Fläche | Jahr |
| Baumschulenweg | Treptow | 130 | 12 | 201 m2 | 2016 |
| Friedhof | Gemarkung | Flur | Flurstück | Fläche | Jahr |
| Baumschulenweg | Treptow | 124 | 289 tw | ca. 5.400 m2 | |
| Baumschulenweg | Treptow | 125 | 15 tw | ca. 31.000 m2 | |
| Baumschulenweg | Treptow | 131 | 210 tw | ca. 5.000 m2 | |
| Gesamt | ca. 41.400 m2 | 2017 |
Die Fläche befindet sich im hinteren Teil des Neuen Teils des Friedhofs Baumschulenweg in direkter Nachbarschaft zum hinter dem Friedhof befindlichen Bahndamm. Die Aufhebung ist erst mit Veröffentlichung im Amtsblatt (welche erst nach der Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung - Sen UVK - erfolgen kann) vollzogen. Diese Zustimmung wird berlinweit durch das BA Treptow-Köpenick in Rücksprache mit SenUVK erteilt.
§ 7 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Verwaltung der landeseigenen und nicht landeseigenen Friedhöfe Berlins (FriedhG) vom 1. November 1995 (GVBI. S. 707) zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Februar 2016, (GVBI. S. 26, 55) bestimmt, dass geschlossene Friedhofsflächen frühestens 30 Jahre nach der letzten Bestattung aufgehoben (entwidmet) werden dürfen.
Des Weiteren werden künftig zur Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplans bereits geschlossene (für weitere Bestattungen gesperrte) Flächen auf den Friedhöfen Adlershof, Baumschulenweg und Oberschöneweide sowie der bereits in Gänze geschlossene Friedhof Hessenwinkel aufgehoben. Da die nachfolgend dargestellten Teilflächen im Jahr 2008 geschlossen (=für weitere Bestattungen gesperrt) wurden, können diese Flächen in ihrer Gesamtheit im Jahr 2038 (30 Jahre nach der Schließung) aufgehoben werden.
Auf dem Friedhof Adlershof ist die künftig aufzuhebende Fläche ca. 42.130 m2 groß. Es handelt sich dabei um die gesamte im vorstehend dargestellten Lageplan hellgrau eingefärbte Teilfläche.
Auf dem Friedhof Baumschulenweg ist die künftig aufzuhebende Fläche ca. 96.644 m2 groß. Es handelt sich dabei um die gesamte im vorstehend dargestellten Lageplan schraffierte Teilfläche (ohne die bereits in den Jahren 2016 und 2017 aufgehobenen Flächen).
Auf dem Friedhof Hessenwinkel umfasst die künftig aufzuhebende Fläche mit 5.445 m2 den gesamten Friedhof. Es handelt sich dabei um die gesamte im vorstehend dargestellten Lageplan hellgrau eingefärbte schraffierte Fläche.
Auf dem Friedhof Oberschöneweide ist die künftig aufzuhebende Fläche ca. 17.406 m2 groß. Es handelt sich dabei um die gesamte im vorstehend dargestellten Lageplan schraffierte Teilfläche.
Zu 2.-4.
Die entwidmeten Flächen bzw. die noch zu entwidmenden Flächen sind seit 2008 als Friedhofsfläche geschlossen, so dass keine Beisetzungen mehr stattfanden. Sie werden bis zur Entwidmung als Grünfläche gärtnerisch gepflegt. Der Pflegeaufwand soll dabei minimal gehalten werden, d.h. dass keine pflegeaufwändigen Grünflächen entstehen. Gemäß aktuellem Friedhofsentwicklungsplan sollen alle zu entwidmenden Flächen öffentliche Grünanlagen werden. Bis zur Entwidmung handelt es sich um Friedhofsflächen, die keiner anderen Nutzung zugeführt werden dürfen. Nach der Entwidmung werden sie nach der heutigen Rechtslage als öffentliche Grünanlage gewidmet.







