Erfolg in Karolinenhof!

Aus dem Rathaus

Schrotthandel muss geschlossen werden

Seit mehr als zwei Jahren haben die Anwohnerinnen und Anwohner in Karolinenhof mit einem lärmenden Schrotthandel zu kämpfen (das blättchen Nr. 241 berichtete). Nun erging endlich eine Nutzungsuntersagung gegen das störende Gewerbe, das geht aus einem Brief des Bezirksbürgermeisters Igel (SPD) hervor. Immer wieder wurde an der Vetschauer Allee äußerst geräuschvoll Schrott von einem Container in einen anderen Container umgeladen oder Trennschleifer eingesetzt. Auch an Wochenenden und Sonntagen sorgte das laute Gewerbe im Wohngebiet für Unmut. Schon frühzeitig wandten sich daher Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Problem an die Kommunalpolitik. Bereits 2016 stellte umweltpolitische Sprecherin Marina Borkenhagen (DIE LINKE) eine entsprechende Anfrage an das Bezirksamt. Es folgte eine langwierige Auseinandersetzung mit dem Amt, die auch Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker bisweilen mit großem Erstaunen zurückließ. „Dem anhaltenden Druck der Bürgerinnen und Bürger ist es zu verdanken, dass das Amt an dieser Stelle nun endlich genau hinschaut und sich letztendlich zu einer Nutzungsuntersagung durchringen konnte“, kommentiert Borkenhagen. Zuvor habe es immer wieder unterschiedliche Signale und Stellungnahmen aus dem Amt gegeben. Die Verwaltung des AfD-Umweltstadtrates Geschanowski konnte keine Lärmproblematik erkennen. „Nach dem der Antrag des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden, den illegalen Schrotthandel zu unterbinden, im Juni 2018 beschlossen wurde, musste das Bezirksamt jetzt handeln. Wir freuen uns, dass das Ergebnis jetzt so eindeutig ist“, so Edith Karge (DIE LINKE), stellvertretende Ausschussvorsitzende. Der nun vorliegende Widerspruchsbescheid untersagt sowohl den Schrotthandel als auch den bereits beantragten Gebrauchtwagenhandel mit Autovermietung und den Neubau eines Autowaschplatzes. Innerhalb von zwei Wochen müssen nun alle gewerblichen Nutzungen eingestellt, die Eingangstore geschlossen, die Fahrzeuge innerhalb von zwei Monaten entfernt werden. Zwangsmittel wurden im Amtsschreiben angedroht. Der Eigentümer kann gegen den Bescheid aber noch einen Monat lang Rechtsmittel einlegen. „Ich freue mich, dass sich der lange Kampf der Anwohnerinnen und Anwohner gelohnt hat und nun endlich von Erfolg gekrönt wird. Wir werden aber auch auf den letzten Metern dem Amt noch genau auf die Finger schauen“, so Borkenhagen.

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