Erhaltungssatzung Alt-Treptow
Schriftliche Anfrage VIII/0012
1. Wie viele Wohnungen wurden seit Beginn der Vorstudie für das Aufstellen einer Erhaltungssatzung von Topos in Alt-Treptow
a. in Eigentum umgewandelt oder
b. hochwertig saniert?
(bitte ab Stichtag Beginn Vorstudie und nach Jahren aufschlüsseln)
gestellt am 14.11.2016
von Johann Eberlein
Das Bezirksamt antwortet am 20.12.2016
zu 1a)
ln der Antwort zur KA VII 1068 wurde diese Frage bereits umfänglich beantwortet. Es wird gebeten dort nachzulesen.
Zu 1b)
Erst mit dem Beschluss über die soziale Erhaltungsverordnung hat das Bezirksamt abgrenzbare Kriterien für den Begriff der "hochwertigen Sanierung" definiert. Wie bereits aus der Antwort auf KA VII 0987 hervorgeht, sind nicht alle Sanierungsmaßnahmen baugenehmigungspflichtig. Genehmigungsbedürftige Fälle werden seit Erlass der Verordnung erfasst.
Es gibt derzeit 1 Umwandlungsantrag (Kari-Kunger Straße 17) und 2 Vorhaben-Anträge (1x Wohnungszusammenlegung, 1x umfassende Modernisierung + Instandsetzung).
Das Bezirksamt verfügt über keine Angaben zu erfolgten (damals) genehmigungsfreien Sanierungsmaßnahmen. Zum anderen erfolgt keine differenzierte Erfassung von Bauanträgen, so dass selbst genehmigungspflichtige Sanierungsmaßnahmen wie Balkon- oder Aufzuganbauten) nicht statistisch erfasst sind. Daher kann das Bezirksamt die Frage nicht abschließend beantworten.

