Erhaltungssatzung für Alt-Treptow

Linksfraktion in der BVV

Antrag

Antrag

Antrag der FraktionenDIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen

Erhaltungssatzung für Alt-Treptow

Das Bezirksamt wird ersucht, für den Ortsteil Alt-Treptow unter Beteiligung lokaler Akteurinnen und Akteure eine Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB aufzustellen und zu erlassen. Ziel sollte der Schutz vor allem der einkommensschwachen Bevölkerung vor Verdrängung, die Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum und damit letztlich die Erhaltung der sozialen Mischung im Ortsteil sein.
Begründung:
Der innerstädtische Ortsteil Alt-Treptow ist in besonderem Maße durch steigende Mieten geprägt – eine Folge ist die Verdrängung einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter. Immer mehr bezahlbarer Wohnraum geht verloren, der auch von Normalverdienerinnen und Normalverdienern oder gar von finanz- und einkommensschwachen Haushalten finanziert werden kann. Dabei spielen sowohl die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen als auch Luxussanierungen in Mietshäusern eine große Rolle. Mit dem Beschluss Nr. 1110/52/11 hat die BVV bereits Mitte des Jahres 2011 darauf reagiert. Leider hat dieser Beschluss bis heute keine Wirkung entfaltet. Das Instrument des Milieuschutzes ist eines der wenigen Mittel, das tatsächlich gegen diese Entwicklung eingesetzt werden kann.
Die Bebauung der Grundstücke in dem räumlich kleinen Gebiet besteht – bis auf die entsprechenden Gewerbegrundstücke - aus drei- bis viergeschossigen Wohnhäusern, teilweise mit Seitenflügeln und Quergebäuden, die als Mietwohnhäuser erbaut wurden.
Das Gebiet verfügt noch über eine sozial- und bildungsmäßig gut durchmischte Bevölkerungsstruktur, allerdings auch einen erheblichen Anteil an alten Menschen, chronisch Kranken und Beziehern von Transferleistungen. Viele Bewohnerinnen und Bewohner haben sehr geringe Einkommen zur Verfügung. Hier ist es geboten, eine sozialverträgliche Sanierung bzw. Modernisierung zu sichern und einem Austausch der Mieterschaft vorzubeugen.  
Im § 172 des Baugesetzbuches gibt es die Möglichkeit des Erlasses einer Satzung (Rechtsverordnung) für ein definiertes Stadtgebiet „zur Erhaltung der Zusammensetzung der Bevölkerung“, auch häufig „Milieuschutz“ genannt. In einem solchen beschlossenen Gebiet bedürfen dann Baumaßnahmen und Änderungen baulicher Anlagen, auch Nutzungsänderungen einer besonderen Genehmigung, unabhängig von einer eventuellen erforderlichen bauordnungsrechtlichen Genehmigung. Insbesondere wird dabei geprüft, ob das Ziel der Erhaltung der Zusammensetzung der Bevölkerung „aus besonderen städtebaulichen Gründen“ damit infrage gestellt wird. Orientierung für diese Überprüfung ist üblicherweise ein gebietsspezifischer Mietpreisspiegel und die Art der baulichen Veränderung.

Philipp Wohlfeil
Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE    Andrea Gerbode und Peter GroosVorsitzende der Fraktion B‘90/Die Grünen