Fällung der Kastanie in der Bölschestraße
Schriftliche Anfrage VIII/0202
- Welche Baumfällungen sind in der Bölschestraße im Moment geplant oder werden demnächst geplant?
- Wann sollen diese Baumfällungen durchgeführt werden?
- Ist die Fällung der großen Kastanie vor dem Biosupermarkt dabei eingeplant?
- Gibt es mögliche (bauliche) Alternativen, welche eine Fällung der Kastanie und weiterer Bäume vermeiden könnte?
- Welche dieser Alternativen wurde mit welchem Ergebnis geprüft?
gestellt am 21.06.2017
von Marina Borkenhagen
Das Bezirksamt antwortet am 18.07.2017
Zu 1.
Gegenwärtiger Stand:
1 Kastanie
2 Linden
Veränderungen sind möglich, da die bauausführende Firma der BWB versucht, mit veränderter Technologie mindestens 1 Fällung zu vermeiden. Des Weiteren wurde bei einer erneuten Begutachtung festgestellt, dass 2 Linden wegen ihres schlechten Zustandes gefällt werden müssen. Hier gibt es zunächst weitergehende Untersuchungen.
Zu 2.
Die Fällungen werden vom bauenden Unternehmen durchgeführt. Die Fällgenehmigung liegt vor. Nach bisherigen Abstimmungen sollen die Fällungen nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses weitergeführt werden.
Zu 3.
Nach aktuellem Sachstand, ja.
Zu 4.:
Nein
Zu 5.:
Es wurden insgesamt 9 Varianten zusätzlich zur planfestzustellenden Variante im Bereich der Haltestelle Bölschestraße/Müggelseedamm geprüft mit dem Ziel, die Fällung der Kastanie zu verhindern.
Inhalt der Varianten sind Verlagerungen der Fußgängerfurth oder/und der Haltestelle insgesamt in unterschiedlichem Maße.
Letztlich kann keine der 9 Varianten zur Umsetzung kommen. Bei der Beurteilung der Varianten sind neben der Möglichkeit des Erhalts der Kastanie die Bedingungen für den Fuß-
gänger-, Rad- sowie Autoverkehr und für den öffentlichen Personennahverkehr zu prüfen. Maßgeblich für diese Prüfung ist die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer sowie die Barrierefreiheit Außerdem waren einzelne Varianten nicht umsetzbar, weil Zufahrten zu Grundstücken nicht gewährleistet werden könnten. Eine Variante hätte zudem die Fällung
eines bisher nicht betroffenen Straßenbaums erfordert. ln der Abwägung überwiegt die Verkehrssicherheit den Erhalt eines Straßenbaums, so dass nach derzeitigem Sachsland keine der 9 Varianten die planfestzustellende Variante ersetzen kann.

