Falschparken am Marktplatz
Schriftliche Anfrage VIII/0243
- Wird das Parken von Händlern außerhalb der Markttage am Marktplatz Friedrichshagen kontrolliert und wird dabei die Marktordnung berücksichtigt?
- In welchen Intervallen werden Kontrollen durchgeführt und welche Maßnahmen werden ergriffen, um das Falschparken von Händlern zu minimieren?
gestellt am 16.08.2017
von Marina Borkenhagen
Das Bezirksamt antwortet am 23.08.2017
Zu 1.
Die Marktordnung kann nur berücksichtigt werden an Tagen, für die der Markt festgesetzt ist. Nur an diesen Tagen ist es Händlern erlaubt, auf dem Gelände zu parken. Dies gilt jedoch nur für Verkaufsfahrzeuge. Sonstigen KFZ ist es nicht gestattet, während des Marktes auf dem Areal zu parken oder daraus zu verkaufen.
Werden Fahrzeuge außerhalb der Marktzeiten auf dem Gelände festgestellt, so wird gemäß der StVO entsprechend geahndet.
Zu 2.
Sowohl während der Markttage als auch außerhalb dieser Zeit finden regelmäßige Kontrollen im Rahmen des täglichen Streifendienstes des Außendienstes statt. Das Falschparken von Händlern wird im Rahmen der StVO geahndet. Es wird grundsätzlich mit den Händlern vor Ort gesprochen und es werden entsprechende Verwarnungen erteilt. ln vereinzelten Fällen werden Fahrzeuge umgesetzt.

