Flatrate-Partys verbieten

Antrag

Antrag

 

Das Bezirksamt wird ersucht, vor dem Hintergrund der Beschlüsse der jüngsten Gesundheitsministerkonferenz sogenannte „Flatrate-Partys“ im Bezirk zu verbieten und das Verbot zu kontrollieren.


Begründung:

Immer häufiger kommt es bei Disko-Veranstaltungen und in Gaststätten zu Alkoholexzessen, an denen vor allem auch Kinder und Jugendliche beteiligt sind, dem mit Flatrate-Partys Vorschub geleistet wird.

Die bestehende Rechtslage auf dem Gebiet des Gewerberechts und die Regelungen des Gaststättengesetzes lassen ein Verbot des Angebots zum unbegrenzten Alkoholausschanks zu und das sollte durch die Kontrollfunktion des Bezirksamtes mit behördlichen Unterlassungsaufforderungen wahrgenommen und verwaltungsrechtlich ausgeschöpft werden.

 

Dr. Hans Erxleben