Fragen zur Schulverpflegung und Qualitätskontrolle

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1097 vom 28.10.2025 der Bezirksverordneten Heike Kappel – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt

  1. Wie viele Verträge wurden an den einzelnen Grundschulen durch die Eltern mit den dort ansässigen Essensanbietern für das Schuljahr 2025 / 2026 gemacht?

  2. Wie viele Verträge gibt es an den Oberschulen mit ansässigen Essensanbietern?

  3. Wer kontrolliert die Standards der Essensanbietern an den Schulen bzw. wer führt die Qualitätskontrolle durch?

  4. Nach eigenen Aussagen des Bezirksamtes wird zu viel Mittagessen von den Schülern bzw. Schülerinnen pro Tag weggeworfen. Sind die Ursachen dafür bekannt bzw. gibt es im Bezirksamt eine Erhebung darüber, wie viele Beschwerden von Eltern bezüglich der Qualität sowie Quantität des Schulessens bei den Essensanbietern eingehen?

  5. Welche Beschwerden liegen hoch im Kurs?

  6. In welchem Zeitraum finden die Kontrollen statt?

  7. Ist es richtig, dass der Essensanbieter von der Senatsverwaltung bezahlt wird, indem er nach der Erbringung der Leistung einen Antrag auf Auszahlung stellt und dann ein Nachweis sowie Belege eingereicht werden müssen, um die erbrachte Leistung zu belegen?

  8. Ist es richtig, dass an allen Schulen ein Kartensystem existiert, mit dem die Schüler /-innen umgehen müssen und je nach Einrichtung die Karten in der Schule bleiben oder von den Schülern selbstverwaltet werden?

  9. Welche Möglichkeiten haben Schüler /-innen, an ihr bestelltes Essen zu kommen, wenn sie ihre Karte verloren haben, diese vergessen oder beschädigt wurde bzw. wenn das Terminal nicht funktioniert.

  10. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass bei der Neubestellung einer Karte oft zwei Wochen vergehen, bis diese wieder beim Kunden ankommt?

  11. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Schüler /-innen, die ihre Karte nicht scannen können, auch kein Essen erhalten, obwohl sie dieses bestellt haben, da der Nachweis nicht erbracht werden kann, dass sie gegessen haben?

  12. Welches niedrigschwellige Angebot kann das Bezirksamt in den Schulen anbieten, um allen Kindern in den Schulen von Treptow-Köpenick jeden Tag ein Mittagessen zu ermöglichen?

  13. Ist es richtig, dass allen Kindern der Klassen 1 bis 6 ein kostenfreies Mittagessen zusteht?

 

Hierzu antwortet das Bezirkamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Die Gesamtszahl der Verträge wird hier nicht erfasst, da die Verträge schulbezogen geschlossen werden. Für die Primarstufe an Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie Förderzentren bestehen ungefähr 13.700 Verträge im Bezirk.

Zu 2.
An den bezirklichen Oberschulen bestehen ca. 470 Verträge (Stand Juni 2025).

Zu 3.
Die Kontrolle der Qualitätsstandards obliegt der Qualitätskontrollstelle Schulessen der Berliner Bezirke. Die Qualitätskontrolle umfasst die Qualität des Schulessens, einschließlich der vertraglich vereinbarten Leistungsanforderungen. Zusätzlich erfolgen sensorische Kontrollen sowie u.a. die Überprüfung des vertraglich vereinbarten Bio-Umfangs und die Umsetzung der vegetarischen Speisekarte. Die Prüfung erfolgt sowohl in den Produktionsstätten als auch in den Ausgabeküchen der Schulen (sog. Audits). Der Kontrollumfang umfasst dabei mehr als 70 Prüfkriterien, einschließlich Qualität, Menge, Standzeiten und Dokumentation.
Wird an einer Schule ein Mittagessen angeboten oder ist ein solches Angebot geplant, so bildet die Schulkonferenz der Schule einen Mittagessenausschuss. Der Ausschuss dient insbesondere der Unterstützung der zuständigen Schulbehörde bei der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens zur Vergabe des Mittagessens, der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle des Mittagessens, dem Informationsaustausch mit der für die Kontrolle der Qualität des Mittagessens zuständigen Stelle im Bezirk (vgl. § 78 (2) Schulgesetz Berlin).
Soweit der/die Essensanbieter/in das Zuschlagskriterium Zufriedenheitsabfrage angeboten hat, was für alle Essensanbieter/innen im Primarbereich im Bezirk zutrifft, führt dieser bei mindestens 50 Prozent der am Essen teilnehmenden Kinder bis zum Ende jedes Schulhalbjahres eine Zufriedenheitsabfrage durch. Hier können potenzielle Einflussfaktoren auf die Qualität der Mittagsverpflegung strukturiert erfasst werden.

Zu 4. und 5.
Das Bezirksamt hat nicht die in der Frage formulierte Aussage getätigt, sondern u.a. im BVV-Ausschuss für Schule wiederholt erläutert, dass bestelltes, aber nicht abgeholtes Essens dazu führt, dass Lebensmittel weggeworfen werden müssen.
Beschwerden von Eltern bezüglich der Qualität sowie Quantität des Schulessens bei den Essensanbieter/innen werden vom Bezirksamt nicht erfasst. Das Schul- und Sportamt prüft Beschwerden der jeweiligen Schule bzw. der Mittagessensausschüsse einzelfallbezogen.

Zu 6.
Die Überprüfung der Qualität und der Leistungsanforderungen erfolgt turnusmäßig und anlassbezogen sowie unangekündigt.

Zu 7.
Nein. Die Ausgaben für Beköstigung sind im Bezirkshaushalt unter Kapitel 3701-3705 Titel 51420 etatisiert. Prüfung und Anordnung erfolgen durch das Schul- und Sportamt.

Zu 8.
Ja. Die Bereitstellung eines geeigneten digitalen Mediums (z.B. Chipkarte, Transponder, QR-Code etc.) zur Identifikation (Person, bestelltes Menü) bei der Essenausgabe im Rahmen des digitalen Bestell- und Abrechnungssystems ist Bestandteil der Vertragsbestimmungen. Aufgrund der Besonderheit der Essensausgabe an einzelnen Förderzentren behält sich der Schulträger hier Ausnahmen vor.

Zu 9.
Das Vorliegen einer Chipkarte oder eines Transponders ist nicht zwingend für die Ausgabe der bestellten Essensportion. Vorgenommene Bestellungen sind im Ausgabebereich digital oder anlog (Schülerlisten) hinterlegt. Dies ist im Einzelfall jedoch zeitaufwendiger, wie das Bezirksamt im BVV-Ausschuss für Schule wiederholt erläutert hat.

Zu 10.
Ja.

Zu 11.
Nein. Das ist auch nicht der Fall (vgl. Antwort zu 9.).

Zu 12.
Das bestehende Verfahren ist ausreichend niederschwellig, wie das Bezirksamt im BVV-Ausschuss für Schule wiederholt erläutert hat.

Zu 13.
Gem. § 19 (3) Schulgesetz Berlin erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe, einschließlich der Jahrgangsstufen 1 bis 6 an den Gemeinschaftsschulen, sowie die der Jahrgangsstufen 5 und 6 an den Gymnasien und den Integrierten Sekundarschulen ein kostenbeteiligungsfreies Mittagessen. Gem. § 26 (1) Schülerförderungs- und -betreuungsverordnung (SchüFöVO) haben die Erziehungsberechtigten die Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an einem kostenbeteiligungsfreien Mittagessen bei dem/der Essensanbieter/in der Schule anzumelden und schließen mit dem/der Essensanbieter/in einen Vertrag über die Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an dem kostenbeteiligungsfreien Mittagessen.

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