Gedenkort Freiheit 14

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/1359

  1. Sind dem Bezirksamt die Erinnerungstafeln für die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus im Ein- bzw. Durchgangsbereich der Freiheit 14 bekannt?
  2. Teilt das Bezirksamt die Ansicht des Fragestellers, dass Konzeption, Gestaltung und Zustand dieses Gedenkortes für ein würdiges Gedenken an die Opfer unwürdig sind?
  3. Hat das Bezirksamt Schritte unternommen, Konzeption, Gestaltung und Zustand des Gedenkortes in einen angemessenen Zustand zu bringen und, wenn ja, welche und mit welchem Erfolg?
  4. Hat das Bezirksamt Anstrengungen unternommen, den Gedenkort der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn ja, welche und mit welchem Erfolg und, wenn nein, hat es Überlegungen angestellt oder Anstrengungen unternommen, um an anderer geeigneter Stelle einen Gedenkort zu schaffen oder dessen Schaffung zu unterstützen?

gestellt am 23.12.2020

von Nobert Pewestorff

Das Bezirksamt antwortet am 21.01.2021

Sind dem Bezirksamt die Erinnerungstafeln für die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus im Ein- bzw. Durchgangsbereich der Freiheit 14 bekannt?

Dem Bezirksamt sind die Erinnerungstafeln für die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus im Ein- bzw. Durchgangsbereich der Freiheit 14 bekannt.

Teilt das Bezirksamt die Ansicht des Fragestellers, dass Konzeption, Gestaltung und Zustand dieses Gedenkortes für ein würdiges Gedenken an die Opfer unwürdig sind?

Das Bezirksamt teilt die Ansicht des Fragestellers hinsichtlich Gestaltung und Zustand des Gedenkortes. Der Gedenkort ist derzeit nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.

Hat das Bezirksamt Schritte unternommen, Konzeption, Gestaltung und Zustand des Gedenkortes in einen angemessenen Zustand zu bringen und, wenn ja, welche und mit welchem Erfolg?

Das Gebäude in der Freiheit 14 ist keine Liegenschaft des Bezirksamtes Treptow-Köpenick.

Es handelt sich hierbei um das Pfarrhaus der evangelisch-reformierten Schlosskirchengemeinde Berlin. Bei einer Neukonzeption und Neugestaltung des Gedenkortes ist die Kirchengemeinde, vertreten durch die zuständige Pfarrerin Springer, sowie evtl. die Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, als zuständige Landeskirche einzubeziehen.

Am 29.10.2019 wandte sich die Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport mit einem Schreiben an die Gemeinde der evangelisch-reformierten Schlosskirchengemeinde Berlin, in dem auf den Zustand des Gedenkzeichens hingewiesen und die Hilfe des Bezirksamtes bei der Erneuerung angeboten wurde. Das Schreiben blieb unbeantwortet.
Zuvor wurde das Thema in der AG Gedenkkultur besprochen.

Hat das Bezirksamt Anstrengungen unternommen, den Gedenkort der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn ja, welche und mit welchem Erfolg und, wenn nein, hat es Überlegungen angestellt oder Anstrengungen unternommen, um an anderer geeigneter Stelle einen Gedenkort zu schaffen oder dessen Schaffung zu unterstützen?

Da das Gebäude in der Freiheit 14 eine Liegenschaft der Evangelisch-reformierten Schlosskirchengemeinde Berlin ist, ist bei einer Neukonzeption und Neugestaltung des Erinnerungszeichens die Kirchengemeinde, vertreten durch die zuständige Pfarrerin Springer, einzubeziehen.

Nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter der Kirchengemeinde ist die Zugänglichkeit des Gedenkortes für die Öffentlichkeit nicht vorgesehen. In der Vergangenheit war es in dem Durchgangsbereich des Gebäudes Freiheit 14 aufgrund des geöffneten Hausflurs zu Vandalismus und Verunreinigungen gekommen, weswegen der Durchgang dauerhaft geschlossen wurde.
Sollte an anderer Stelle im Bezirk ein Gedenkort errichtet werden, sind bereits in der Konzeptionsphase und bei der Suche nach einem geeigneten Standort weitere Stellen einzubeziehen, insbesondere die Jüdische Gemeinde zu Berlin.

Schriftliche Anfrage -SchA VIII/1359