Gefährdung der Sportvereine durch die Steganlagenkonzeption

Schriftliche Anfrage VIII/1175

  1. Ist es zutreffend, dass die zuständige Bezirksstadträtin 29 Wassersportvereine durch den Entwurf der Steganlagenkonzeption im Sportausschuss als "akut gefährdet" bezeichnet hat?
  2. Um welche Vereine handelt es sich hierbei und worin besteht die jeweilige Gefährdung?
  3. Welche Gespräche mit welchen Ergebnissen gab es diesbezüglich mit den Vereinen und dem Umweltamt?

gestellt am 26.05.2020

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 01.07.2020

Ist es zutreffend, dass die zuständige Bezirksstadträtin 29 Wassersportvereine durch den Entwurf der Steganlagenkonzeption im Sportausschuss als "akut gefährdet" bezeichnet hat?

Ja, das ist zutreffend. Grundlage für diese Einschätzung war die Anlage „Abschnittssteckbriefe“ der Steganlagenkonzeption. Dort ist für jeden Gewässerabschnitt lediglich die Anzahl der Sportvereine angegeben, jedoch ohne Namen und Adressen, sodass eine Zuordnung zur farblichen Kennzeichnung nicht erfolgen konnte. Die Anzahl 29 errechnet sich aus Nennungen von Vereinen der Gewässerabschnitte, die zum Teil mit „rot“ gekennzeichnet sind.

Nach der Prüfung der durch das Umwelt- und Naturschutzamt zur Verfügung gestellten Datenbank-Auszüge konnte festgestellt werden, dass sich die erwähnten Vereine überwiegend in "grünen" und "gelben'' Abschnitten befinden. ln "roten" Abschnitten liegen Stege von vier Sportvereinen und zwei sonstigen Vereinen.

Um welche Vereine handelt es sich hierbei und worin besteht die jeweilige Gefährdung?

Es handelt sich um folgende Sportvereine/Steganlagen:

  1. Angel- und Wassersportfreunde Schöneweide e. V. (Britzer Straße 9, 12439 Berlin)
  2. Bezirkssportbund Treptow-Köpenick e. V. (An der Wuhlheide 252, 12459 Berlin)
  3. Mellowpark e.V. (selbe Anlage wie 2.)
  4. Sportanglerverein Sadowa e. V. (An der Wuhlheide 256, 12459 Berlin)

Folgende sonstige Vereine sind betroffen:

  1. Bootsgemeinschaft Uferplatz e. V. (Eichwalder Straße o. Nr., 15537 Gosen)
  2. Kulturalarm e. V. (Alt Treptow 6, 12435 Berlin)

Die aufgeführten Stege der Vereine liegen in einem „roten Uferabschnitt“. Die jeweilige Gefährdung besteht darin, dass sich der Steganlagenkonzeption auf Seite 29 entnehmen lässt: „roter Uferabschnitt = sehr geringe Wahrscheinlichkeit einer Steggenehmigung nach BWG“.

Welche Gespräche mit welchen Ergebnissen gab es diesbezüglich mit den Vereinen und dem Umweltamt?

Die Abstimmung im Bezirksamt dauert an.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1175