Gemeinschaftsschule im Entwicklungsgebiet Güterbahnhof Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/1307

  1. Hat das Bezirksamt eine Erklärung dafür, dass in mehreren aktuellen Veröffentlichungen des Senats jeder Hinweis auf die Errichtung einer Gemeinschaftsschule im Entwicklungsgebiet Güterbahnhof Köpenick fehlt, dafür aber die Rede von zwei Grundschulen und einer Integrierten Sekundarschule ist?
    (https://www.berlin.de/schulbau/massnahmen-und-finanzen/bezirk_9-20200417.pdf)
    (https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbau/gueterbahnhof-koepenick/)
  2. Wann und in welcher Form hat das Bezirksamt den Senat über die Absicht des Bezirks als Schulträger in diesem Gebiet eine Gemeinschaftsschule zu errichten informiert?
  3. Gibt es eine Positionierung des Senats zu dieser Absicht?
  4. Wie ist der Zeitplan zur Errichtung der Schulen im Entwicklungsgebiet Güterbahnhof?

gestellt am 01.10.2020

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 22.10.2020

Hat das Bezirksamt eine Erklärung dafür, dass in mehreren aktuellen Veröffentlichungen des Senats jeder Hinweis auf die Errichtung einer Gemeinschaftsschule im Entwicklungsgebiet Güterbahnhof Köpenick fehlt, dafür aber die Rede von zwei Grundschulen und einer Integrierten Sekundarschule ist?

Wann und in welcher Form hat das Bezirksamt den Senat über die Absicht des Bezirks als Schulträger in diesem Gebiet eine Gemeinschaftsschule zu errichten informiert?

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in Köpenick-Süd ist im Stadtquartier "Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick" die Errichtung einer Grundschule sowie einer Integrierten Sekundarschule geplant. Bereits am 22.04.2016 wurde mit der vorbereitenden Untersuchung des Standortes Güterbahnhof Köpenick begonnen und der Schulplatzbedarf wurde festgeschrieben. Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit Beschluss Nr. 0508/26/19 vom 16.05.2019 (Drs. Nr. Vlll/0732) die Errichtung einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe beschlossen. Die Beschlusslage der Bezirksverordnetenversammlung ist inhaltlich und redaktionell nicht im Bericht über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen verankert. Aus Sicht des Schulträgers eignet sich der Standort auch für eine Gemeinschaftsschule. Eine entsprechende Stellungnahme wurde dem Fachbereich Stadtplanung mit Schreiben vom 01.09.2020 übermittelt.

Gibt es eine Positionierung des Senats zu dieser Absicht?

Es besteht kein Dissens zwischen dem Senat und dem Bezirksamt zur Errichtung einer Grundschule und einer Gemeinschaftsschule. Die vorhandene Fläche ist sowohl für eine Integrierte Sekundarschule, als auch für eine Gemeinschaftsschule geeignet. Für den Schulträger ist die Sicherung der Fläche als Schulstandort von Bedeutung. Über den Schultypus wird im Rahmen der Schulentwicklungs- und Schulnetzplanung entschieden.

Wie ist der Zeitplan zur Errichtung der Schulen im Entwicklungsgebiet Güterbahnhof?

Gemäß des mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie noch abzustimmenden Monitorings 2020 ist die Errichtung der Grundschule im nördlichen Teil zum Schuljahr 2024/25 und die Errichtung der Gemeinschaftsschule im südlichen Teil zum Schuljahr 2029/30 geplant.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1307